Steuer frei oder muss ich was anmelden?

1 Antwort

Fangen wir mit dem grundsätzlichen an:

Du wärst gewerblich tätig und zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Ist es eine einmalige Sache wird bei dem angedachten Gewinn keine Steuer fällig.

Da du aber überlegst es öfters zu machen :

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.

Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

S1m0nx17 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 15:53

Und ich mach das nur für diese eine Person sonst für keinen nur diesen Verein/Person

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S1m0nx17 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 15:51

Gehen wir davon aus ich mache ein Packet mit 50 bis 100 teilen und das aufs Jahr verteilt verdiene ich 500 Euro... Muss ich dann den ganzen scheiß irgendwie eintragen und meiner Firma sagen du ich mach noch was neben bei uns verdiene im Jahr 500 dazu... Oder kann ich das einfach so machen... Ich habe nicht vor mich selbstständig zu machen und mach es auch nur weil er nh guter Freund von mir ist...

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anTTraXX  12.08.2024, 15:53
@S1m0nx17

IdR musst du deinen Nebenerwerb bei deiner Ausbildung anmelden bzw genehmigen lassen, genaueres steht in deinem Ausbildungsvertrag.

Selbst wenn du das für deinen Freund machst, machst du dich schon selbstständig.

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S1m0nx17 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 15:55
@anTTraXX

Oh man muss das alles immer so kompliziert sein...

Und wenn ich Haber es als eine einmalige Sache mache und dann gleich 500 verdiene ist es dann steuerlich relevant? Weil dann mach ich es nur einmal im Jahr oder so 😜

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S1m0nx17 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 16:03
@anTTraXX

Aber würde das gehen die Genehmigung hab ich ja alles meine Eltern sagen mach aber liegt in deiner Verantwortung... Und würde das einmalig mit 500€ funktionieren?

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anTTraXX  12.08.2024, 16:04
@S1m0nx17

Auch dann wäre das Gericht einzubeziehen.

Und ja auch dann wäre es steuerlich relevant

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S1m0nx17 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 16:06
@anTTraXX

Ich Spende das Zeug einfach dann bin ich raus aus'm Schneider... Weil spenden darf man ja auch ohne Steuern ist ja ein Wohltätigkeits Verein im Grunde genommen.

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