Steht es auch im erweiterten Führungszeugnis?
Hey, als ich 14 war habe ich einen jungen m damals 12 Jugendpornografie geschickt. Das war ein großer Fehler! Mir wurde 176 a StGB, 184 c StGB vorgeworfen worauf ich diese Last auch eingeräumt habe. Ich hätte mit der jugendgerichtshilfe. Deswegen war die Ahndung durch einen Richter entbehrlich. Das absehen der verfolgen wurde gemäß Paragraph 60 Abs. 1 Nr. 7 Bundeszentralregister in das Erziehungsregister eintreten. Die Eintragung gilt nicht als Vorstrafe. Meine Frage ist deshalb ob dies im erweiterten Führungszeugnis drinnen steht oder nicht.
Wie alt bist Du denn jetzt?
Aktuell 16, fange eine Ausbildung an und wollte danach zum Bund gehen weshalb ich Frage.
1 Antwort
Eintragungen im Erziehungsregister werden in keinem Führungszeugnis aufgenommen. Was in Führungszeugnissen steht kannst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
nachlesen.
Zudem werden die Eintragungen im ERziehungsregister gelöscht wenn Du 24 Jahre alt wirst.