Stegreifaufgaben-Stoff

7 Antworten

hinter deinem problem steht eine berechtigte Kritik an dem, was schule heute von euch fordert: lernbulimie ,

d.h. lernstoffe fressen und (in Klausuren usw.) schnell wieder auskotzen - ohne Sinn für die Bildungsprozesse eines Menschenkindes.

Wahrscheinlich darf deine Lehrkraft solange so handeln, bis die Schule sich verändert, weil die Persönlichkeiten der Menschen darin noch sichtbarer als heute Schaden genommen haben werden. :(

Offiziel ja über den stoff der letzten 2 schulstunden. Aber alles was unter "grundwissen" fällt kann sie abfragen, alles ab der 5. klasse


MrHilfsbereit 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 16:15

ach mann :D naja dann fang ich jetzt mal an zu lernen danke trotzdem :) Lg

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Sie darf alles über den Stoffe der letzten beiden Stunden abfragen, bei Grundwissen ist das allerdings anders. Das darf sie immer abfragen und es darf sich nur um Grundwissen handeln, welches für das Verstehen des aktuellen Stoffs notwendig ist!

Wenn das anders ist könnt ihr die Notengebung anfechten. Ihr solltet euch aber ganz klar vorher kundig machen, wie es bei euch in eurem Bundesland für eure Schulart geregelt ist. Schulordungen und Schulgesetze, Ansprechpartner sind da z.B. die Ministeralbeauftragen.

Wenn es Grundwissen ist, dann ja. Aber auch nicht die ganze Ex. Sonder. Nur ein Teil. Den die Ex ist dafür da den Stoff von letzter Stunde abzufragen.


procoder42  23.03.2014, 16:05

Normalerweise den der letzten beiden Stunden

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MrHilfsbereit 
Beitragsersteller
 23.03.2014, 16:06

sieh hat aber nur genau gesagt bzw angedeutet das exakt das nur drankommt Lg

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Weiß ich auch nicht. In der Oberstufe ist es so, immer von den letzten 3 stunden ( man hat eben sehr oft dreifachstunden im gleichen fach ).