Meine Frage, dürfen die das? Also das Essen wieder zurücknehmen?

Ja klar .... es war ja noch nicht bezahlt ... also auch noch nicht Dein Eigentum

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In einem Sozialkaufhaus kann jeder einkaufen ohne Ansehen der Person ... ich weiß nicht wo Dein Problem ist

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Solange Eure Art zu wohnen nicht zu Schäden an der Wohnung oder zu Ungezieferbefall führt bzw. zu Geruchsbelästigung anderer Bewohner haben die Vermieter keine rechtliche Handhabe euch zu kündigen.

Auch ist das Aufräumverlangen für den Balkon nicht rechtens.

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frag sie doch einfach was sie dabei empfunden hat

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wenn der Händler dem zustimmt .... da wirst Du schon dort selbst anfragen müssen

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warum ich den Beruf (Gießereimechaniker) ausgewählt habe.

woher sollen wir das wissen .... da musst Du schon selbst eine Erklärung haben

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im Film wird keiner wirklich angeschossen ... unglaublich

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der Anspruch verjährt nach 3 Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres in welchem der Anspruch entstanden ist . Ergo ist Dein Anspruch seit 31.12.2012 verjährt. vgl. §§ 194 ff BGB

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man .... sowas sollte man doch alleine hinbringen .... wie willst Du ein Praktikum machen wenn Du nicht mal fähig bist eine Zusage zu schreiben

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