Staplerschein auch leichtere Stapler?

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Hallo,

ja und nein. Beim Fahrausweis für Flurförderzeuge ist es anders als bei der Fahrerlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr. Ersterer wird grundsätzlich nicht unbedingt benötigt, um ein Flurförderzeug auf privatem Gelände, also zum Beispiel auch Betriebsgelände, zu bedienen. Allerdings gibt es zwei Dinge, die es dann doch erforderlich machen:

Einerseits ist der Arbeitgeber verpflichtet, dein Arbeitsumfeld möglichst sicher zu gestalten. Er kann mit deinem Fahrausweis nachweisen, dass du gelernt hast, wie die Fahrzeuge sicher bedient werden. Andererseits machen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gewisse Vorgaben und fordern in der Regel unter anderem auch einen Fahrausweis.

Du darfst grundsätzlich mit deinem Fahrausweis alle Flurförderzeuge derselben Bauart (zum Beispiel Frontgabelstapler) fahren. Jedoch benötigst du im gewerblichen Kontext für jedes neue Modell eine Einweisung sowie einen betrieblichen Fahrauftrag. So stellt der Arbeitgeber sicher, dass du mit diesem Modell umgehen kannst, und du hast den Nachweis, dass dein Arbeitgeber dich mit der Bedienung beauftragt hat.

Selbstverständlich darfst du auch Elektro und leichtere Stapler fahren.

Das mit dem "Staplerschein" ist etwas tricky. Eigentlich gibt es den nicht. Die Berufsgenossenschafft verlangt das nur fachkundiges und eingewiesenese PErsonal die Stapler bedienen kann.

Und diese erforderliche "Fachkunde" kann man z.b. mit diesem Wisch nachweisen.


Laurensohn529 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 19:32

Danke für die Antwort ;)