Standesamtlich Heiraten mit 17 und 18?
Hey, Ich wollte mal nachfragen, ob es in Deutschland möglich ist Standesamtlich zu Heiraten, wenn einer der Ehepartner schon 18 und die Ehepartnerin 17 ist? (Mit Einverständnis der Eltern Natürlich)
8 Antworten
Nein beide müssen 18 sein
Ja das ist möglich, wenn deine Eltern zustimmen. Mit Zustimmung der Eltern darf man ab 16 heiraten. Sollte das allerdings wirklich dein Plan sein, würde ich dir davon abraten. Mit einem Alter, was mit einer 1 beginnt, sollte man mMn noch nicht heiraten, da man sich noch entwickelt und somit auch die Wahrscheinlichkeit besteht, sich von Partner wegzuentwickeln. Die ersten Beziehungen sind meist eher um sich auszuprobieren, zu lernen und zu schauen was man mag
Nein, diese Regelung gibt es nicht mehr. Keine Ehe mit minderjährigen Beteiligung, nicht in Deutschland.
Nein, eine Heirat einer minderjährigen Person ist in Deutschland verboten. Selbst im Ausland geschlossene Ehen, mit einem Minderjährigen haben in Deutschkand keine Gültigkeit.
Bis 2017 war das möglich, heute müssen beide Ehepartner volljährig sein.
Und jetzt suchst du dir bitte noch den aktualisierten Text von 2017, ja?
Muss ich nicht, da sich die Änderung von 2017 mit der Ehe VOR Erreichen des 16. Lebensjahr beschäftig. Die war nämlich möglich, und wurde 2017 verboten.
Siehe ----->
Eine Ehe mit einem Minderjährigen, der im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr vollendet hatte, kann aufgehoben werden (§ 1314 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Nach den gleichen Grundsätzen ist die Ehe nach deutschem Recht unwirksam oder aufhebbar, wenn die Ehemündigkeit ausländischem Recht unterliegt (Art. 13 Abs. 3 EGBGB, vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2023!!!!
Ausserdem habe ich den aktuellen Gesetzestext zitiert.
und was ist mit § 1304 ? "wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen" unter 18 bist du nicht geschäftsfähig
Deshalb nur mit Sonderregelung durch das Gericht.
Und diese gibt es nur z.b. bei Schwangerschaft.
Ansonsten liegt kein driftiger Grund dafür an und wird kaum ein Gericht zustimmen
Doch schon.
Genauso wie die Sondergenehmigung für ein Gewerbe möglich ist, ist auch hier die Geschäftsfähigkeit mit Einschränkungen möglich
Wie gesagt- darüber entscheidet dann das Gericht
das muss aber doch auch irgendwo im Gesetz festgelegt sein - wo?
unter 18 bist du beschränkt geschäftsfähig. Nicht geschäftsfähig bist du unter 7 Jahren.
Kinder bzw. Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern bzw........
wikipedia.org BGB
richtig - so ist es - gilt aber nicht Eheschließungen - die Eltern sind die gesetzlichen Vertreter in den Angelegenheiten des Lebens - dennoch sind die Kinder nicht geschäftsfähig -erst ab 18 J ist das anders
ist ein wenig wie ins Kino gehen: Film ab 18J . die Kinder können diesen Film im Kino nicht ansehen, selbst wenn ihre Eltern dabei sind - es geht um die Eindrücke, die auf das Kind einwirken - ich vermute auch, Lebensversicherungen können zwar abgeschlossen werden, das Kind ist -so denke ich- aber später nicht verpflichtet, sie weiterzuzahlen - so wäre das dann auch bei der Ehe, was in keinem Fall für Eheschließungen vorgesehen ist (eine Art Ehe auf Zeit bis zur Volljährigkeit gibt es nicht)
Meine Frau war 17 als wir geheiratet haben, und das vor mehr als 50 Jahren (1969).
Ehemündigkeit bedeutet, dass die Person heiraten darf wen, wo und warum sie will. Zwischen 16 und 18 Jahren wird die Zustimmung der Eltern, des Vormundschaftsgerichts benötigt.