Standardmaß Abstand Fußboden - Fensterbank

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In allen Landesbauordnungen steht, dass Fensterbrüstungen im Lichten mindestens 0,80m hoch sein müssen.

Wenn sie niedriger sind, muss eine zusätzliche Umwehrung (Geländer o.ä) angebracht werden.

Wenn die Fenster als Rettungsweg dienen müssen sie mindestens 0,90 *1,20m große Öffgnung haben. sonst müssen sie so groß sein wie mindestens 1/8 oder 1/10 (unterschiedlich in den LBO's) der Grundfläche des Raumes.

Normen gibt es dafür nicht, nur gesetzliche Mindestvorschriften.

ich finde, für deine pampige Art, hier auf Antworten zu reagieren, hast du keine weitere verdient. Das Maß hängt zunächst mal von den verwendeten Ziegeln ab. Man wird sicher keine halbieren wollen. Die zweite Vorgabe wird die Fenstergröße sein. Die ist schon eher standardisiert. Da es aber auch keine einheitliche Deckenhöhe gibt, kann niemand sagen, wieviel Platz nach oben noch übrig sein muss - weswegen das auch nicht bis unten durchgerechnet werden kann.

Für Elektroinstallationen gibt es auch keine Norm in deinem Sinne, sondern nur Mindestmaße und Empfehlungen. Spielraum ist immer.

80cm sind ein guter Wert.


eins1zwo2 
Beitragsersteller
 14.02.2012, 23:23

Ich hab wirklich versucht, nicht allzu unfreundlich zu sein. Doch mir stößt es immer wieder auf, wenn auf ganz konkret gestellte Fragen Antworten im Stile von: "Ganz schön blöde Frage. Denk nach!" ohne jeden hilfreichen Hinweis kommen. Dann lieber den Post ganz weglassen.

Danke für deinen Hinweis.

HerrDeWorde  15.02.2012, 02:05
@eins1zwo2

Ja, auch ich störe mich an Schnellantworten wie: Weiß ich nicht, Hab dieses Problem nicht, Kommt drauf an, Es gibt solche und solche. Am schlimmsten sind die, die die Frage erst einmal unter die philosopische Lupe nehmen und ihre Existenzberechtigung infrage stellen oder etwas völlig Fremdes zum Stichwort zum Besten geben. Die gibt es aber nun einmal auf GF. Jeder außer den Punktehamstern gibt sich Mühe und opfert Zeit. Mancher hat ein IQ-Problem. Notfalls einfach ignorieren. Und soo schlecht waren die Antworten nicht.

hi leute . ich glaube man muss das von Sache zu Sache selbst entscheiden . die mindesthöhe einhalten,ok . das ist selbstverständlich. aber wie sieht das aus , wenn ich in einer Fassade ein Küchenfenster hab , welches bei einer ca. höhe von 110 liegt und drei meter weiter ich ein fenster einbaue , welches nur 80 hoch ist . sieht in der Fassade auf jeden fall nicht gut aus . also versuche ich die höhe anzugleichen , oder nicht ?

dafür gibt es keine regel.

das entscheidet der geldgeber und das bist nicht du, oder?


Seehausen  15.02.2012, 12:40

Falsch.

In allen Landesbauordnungen steht, dass Fensterbrüstungen im Lichten mindestens 0,80m hoch sein müssen.

Wenn sie niedriger sind, muss eine zusätzliche Umwehrung (Geländer o.ä) angebracht werden.

Wenn die Fenster als Rettungsweg dienen müssen sie mindestens 0,90 *1,20m große Öffgnung haben. sonst müssen sie so groß sein wie mindestens 1/8 oder 1/10 (unterschiedlich in den LBO's) der Grundfläche des Raumes.

Normen gibt es dafür nicht, nur gesetzliche Mindestvorschriften

Literaturius  15.02.2012, 16:51
@Seehausen

Das haben ja nun etliche geschrieben, so stimmt's allerdings auch nicht! Einer Brüstung von z.B. 70 cm wäre die Fensterbank und der feststehende Fensterrahmen ja noch hinzuzurechnen, damit wären die 80 cm meist auch erreicht. Das Achtel bis Zehntel der Grundfläche ist meines Wissens in keiner Bauordnung zwingend vorgeschrieben aber die DIN empfiehlt das bei Wohnräumen.

eins1zwo2 
Beitragsersteller
 14.02.2012, 22:43

Ich darf das entscheiden; doch wenn ich's nicht tue, wird in Standardhöhe verbaut. Bei solchen Bauvorhaben gibt es Standardinstallationshöhen für Neubauten, genauso wie beim Verlegen von Stromkabeln und Heizungsrohren. Vielen Dank, dass du dein Nichtwissen mit mit geteilt hast.

Es gibt die festgelegte Brüstungshöhe, die - bis zu bestimmten Geschosshöhen - eine Höhe von 80 cm von Oberkante Fertigfussboden bis Unterkante Brüstung vorschreibt.