Stallmiete Zahlen obwohl das Pferd verkauft wurde?
Ich habe dann vor einem Monat ein Pferd gekauft musste ab dann jeden Monat zusätzlich zu meinem bestehenden Vertrag (215€) 100€ Miete für dieses Pferd zahlen (wurde Mündlich verabredet) und nun habe ich es wieder verkaufen müssen (Pferd kam leider überhaupt nicht meinem Großen klar :-() allerdings möchte der Pferdehof jetzt noch für 3 Weitere Monate die Miete haben obwohl ich das Pferd verkauft habe. Ist das Rechtens? Ich meine die Vermieten den Platz weiter, die haben keine Futterkosten ect.
11 Antworten
Du hast erst mal Deinen Vertrag zu erfüllen den ein Verkauf Deines Pferdes beendet nicht den Mietvertrag.
Ich meine die Vermieten den Platz weiter, die haben keine Futterkosten ect.
Der Platz darf natürlich nicht von Anderen benutzt werden denn Du zahlst ja dafür. Du musst fristgerecht kündigen, bezahlen und erst nach Beendigung Deines Vertrages dürfen sie den Platz anderweitig vermieten.
Sollte der Platz vorher einfach vermietet werden so musst Du ab dem Tag auch keine Miete mehr zahlen.
Hast du einen Vertrag? Dann gilt das, was drin steht. Normalerweise zahlt man dann die 3 Monate lang Leerboxenmiete, sprich, weniger als normalerweise. Aber wenn nichts besprochen oder vertraglich vereinbart wurde, zahlen viele Einsteller auch einfach nur einen Monat Kündigungsfrist und das war's.
bei den gesetzlichen Bestimmungen war ich mir nicht so sicher aber du hast Recht. Keine Ahnung, warum das trotzdem so problemlos durchging, dass da - wie ich's erlebt hab - oft nur noch 1 Monat lang gezahlt wurde...
Vermutlich weil die Stallbetreiber in ihren normalen Verträgen 1 Monat drin stehen haben - ist bei uns auch so - da machen die dann keinen Aufstand.
Wenn es ein Hochfrequentierter Stall ist und man schnell neue Einsteller hat, dann sind die oft mit einem Monat zufrieden, kommt auch auf die Einstellung des Betreibers an.
Aber wenn einer in der Pampa ist und eh schwer Einsteller bekommt, der pocht dann natürlich auf sowas, deswegen macht man Verträge, dann weiss man gleich woran man ist.
Ja, das ist rechtens - besonders wenn du keinen Vertrag hast greift die gesetzliche Kündigungsfrist und die ist 3 Monate.
Deshalb macht man Verträge.
Nur weil du ein Tier verkauft hast heisst das ja nicht, das du fristgerecht gekündigt hast.
Wenn man plant das Pferd zu verkaufen kündigt man vorsorglich schon mal auf ein bestimmtes Datum mit Verlängerungsoption - dann kannst du jeden Tag danach gehen.
Jetzt must du wie alle auch die Leermiete bezahlen - das ist wichtig zu wissen, das bei Vollversorgerställen das Futter und die Pflege rausgerechnet werden müssen aus dem Betrag.
Z.B: Bei Vollversorgung 300 Euro - bedeutet dann Leermiete ca. 200 Euro.
Der Vertrag endet nicht dadurch, dass du das Pferd verkaufst sondern dadurch, dass du fristgerecht kündigst. Hast du keine andere Regelung besprochen oder im Vertrag stehen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Doppelt vermieten darf sie allerdings nicht. Also entweder zahlst du Leermiete, bis der Vertrag offiziell endet oder sie vermietet anderweitig.
Huhu!
Hast du einen Vertrag abgeschlossen?
Wenn ja müsstest du da drin mal nachgucken ob dort etwas über Kündigungsfrist usw. steht. Dort müsste das vorhanden sein.
Wenn du keinen hast, Sambias es normalerweise üblich, dass man noch einen Monat bezahlt, aber mehr nicht.
LG
Okay! Ich kenne mich damit nicht ganz so gut aus, kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Wie ist es denn rechtlich?
Das heißt, wenn der Stallbetreiber Dich verklagt, dass du zahlen sollst, wird er vor Gericht mit großer Wahrscheinlichkeit Recht bekommen.
Wenn nichts vereinbart ist greifen immer die gesetzlichen Bestimmungen.