Ständeklausel?

1 Antwort

Etwas vereinfacht gesagt

bedeutete die Ständeklausel früher - was den Inhalt der Dramen anging - dass in einer Tragödie die Hauptpersonen nur von hohem, in der Komödie nur von niederem Stand sein durften.

Für das Theater im 18./19. Jahrhundert bezog sich die Ständeklausel analog dazu auf das Publikum.

Die Hoftheater durften Tragödien (zu denen auch ernste Opern gehörten) aufführen, während die Volkstheater nur Komödien, Opern, Harlekinaden oder Pantomimen und aufführen durften.