Hallo! Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit, gibt es Unterschied in Bedeutung zwischen beiden oder sind sie vollständig egal? Danke im Voraus.

3 Antworten

Kannst du als Synonyme betrachten. Strenggenommen ist die Staatsangehörigkeit die Eigenschaft, die Staatsbürgerschaft alles, was aus dieser Eigenschaft folgt. Das spielt aber für dich im Alltag keine Rolle und ist höchstens für Juristen und Sozialwissenschaftler interessant.


esgehts 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 14:52

Strenggenommen ist die Staatsangehörigkeit die Eigenschaft, die Staatsbürgerschaft alles, was aus dieser Eigenschaft folgt. ´- Kannst du mir bitte diese Satze in English übersetzen? Goolge verstehe gar nichts...

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Rechtlich kommt es aufs Gleiche hinaus: Deutschland spricht weit häufiger von "Staatsangehörigkeit", Österreich fast nur von "Staatsbürgerschaft". 

Deutschland  stellt im Gegensatz zu Österreich auch  keinen „Staatsbürgerschaftsnachweis“  aus. Erst mit diesem erhält man z. B. einen Reisepass.

Deutschen Staatsbürgern wird nur auf Antrag und nach Prüfung von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ( Standesamt oder  örtliche Ausländerbehörde) ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. i.A. reicht ein deutscher  Personalausweis oder Reisepass zur Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Verwendet werden allerdings  beide Begriffe  in beiden Staaten, lies etwa die beiden Absätze:

 Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies ist auch dann der Fall, wenn nur ein Elternteil Deutscher bzw. Deutsche ist. In vielen Fällen besitzt dieses Kind dann Mehrstaatigkeit, da die Staatsangehörigkeitsregeln des ausländischen Elternteils ebenfalls zum Tragen kommen. Auf die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes hat dies keinen Einfluss und es darf ein Leben lang im Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten sein. Sind die Eltern allerdings nicht verheiratet und  ist nur der Vater im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, muss die Vaterschaft vor Vollendung des 23. Lebensjahres des Kindes gesetzlich festgestellt werden.


Seit dem Jahr 2000 gilt in Deutschland das Geburtsortprinzip. Dies bedeutet, dass ein in Deutschland geborenes Kind auch dann automatisch in den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft kommt, wenn die Eltern in Deutschland lebende AusländerInnen sind. 

Das Geburtsortprinzip ist allerdings an die Voraussetzungen gebunden. [...]  Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhält das Kind bei der Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sehr häufig erwirbt das Kind  bei seiner Geburt auch eine oder mehrere Staatsbürgerschaften der Eltern. Ist dies der Fall, muss sich das Kind mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Eine Mehrstaatigkeit ist hier nur in Ausnahmefällen möglich.

http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.htmll

Die Begriff haben eigentlich nicht genau dieselbe Bedeutung, Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zugehörigkeit zu einem Staat, während Staatsbürgerschaft die sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten bezeichnet.