sportboot führerschein binnen

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Hallo rollerfahrer

Der Sportbootführerschein-See ist durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, gemäß der Sportbootführerscheinverordnung-See, für das Befahren der Seeschiffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich Länge und Leistung. Das Sportboot darf nicht gewerblich, sondern nur zu Sport- oder Erholungszwecken genutzt werden.

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre, die Person muß geeignet sein (körperlich, geistig), muß ausreichendes Sehvermögen (evtl. mit Brille) und Farbunterscheidungsvermögen haben. Vorlage eines Kfz-Führerscheines oder Führungszeugnisses, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige. .

http://www.sbf-lehrgang.de/html/fuhrerscheine.html

somit nehme ich stark an, dass die MPU vorher gemacht werden muss

(1) Eine Fahrerlaubnis kann erhalten, wer

1. das 16. Lebensjahr vollendet hat,

2. körperlich und geistig zum Führen eines Sportbootes tauglich und auf Grund eines Verhaltens im Verkehr als zuverlässig anzusehen ist und

3. seine Befähigung zum Führen eines Sportbootes nachgewiesen hat.

.

(3) Unzuverlässig ist, wer erheblich oder wiederholt gegen verkehrsstrafrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes verstoßen hat und deswegen rechtskräftig verurteilt worden ist. Als unzuverlässig kann auch eine Person angesehen werden, 

1. die gegen verkehrsstrafrechtliche Vorschriften außerhalb des Schiffsverkehrs erheblich verstoßen hat und deswegen rechtskräftig verurteilt worden ist,

2. die wiederholt mit Geldbuße geahndete Zuwiderhandlungen gegen  Schifffahrtspolizeivorschriften begangen hat, 

3. der eine Fahrerlaubnis oder ein Befähigungszeugnis im Schifffahrtsbereich von der zuständigen Behörde bestandskräftig entzogen worden ist, oder

4. gegen die wiederholt ein Fahrverbot für den Schiffsverkehr ausgesprochen wurde.

.

(5) Bewerbern, die beschränkt tauglich sind oder die nach Absatz 3 Satz 2 als unzuverlässig angesehen werden können, kann die Fahrerlaubnis unter Auflagen erteilt werden, soweit dadurch die mit dem Mangel der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit verbundenen Gefahren ausgeglichen werden können.

SportBootFueV § 2

Ziemlich viel Amtsdeutsch...

Im Wesentlichen bedeutet es aber:

  1. Im Normalfall brauchst du den Nachweis, dass du "straßenverkehrs-tauglich" bist. Das wird im einfachsten Fall durch den Nachweis einer Fahrerlaubnis gemacht.
  2. Alternativ kannst du auch das Führungszeugnis "O" (also das behördliche Führungszeugnis) einreichen, wenn du keine Fahrerlaubnis hast.

Falls dir eine MPU aufgenötigt wurde, KANN dir immer noch der Sportbootführerschein gegeben werden (beispielsweise, wenn du wegen wiederholtem Schwarzfahrens dran warst, diese Vorfälle aber schon ein paar Jahre zurück liegen).

Da es sich um eine KANN-Lösung handelt, gibt es keine eindeutige Antwort auf deine Frage. ICH würde so vorgehen:

  1. Führungszeugnis "O" beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt holen. (Das kostet etwa 12 - 20 Euro)
  2. Bei einem beliebigen Prüfungsausschuss für Sportbootführerscheine anrufen und nachfragen, ob ich damit eine Prüfungszulassung bekomme. (Das kostet nur einen Anruf)

Danach weißt du genau, worauf du dich einlassen kannst und ob du einen Sportbootführerschein bekommen kannst.


Informationen zu den Prüfungsausschüssen und zu den Prüfungen zum Sportbootführerschein findest du hier:


Daneben hast du auch die Möglichkeit, einen ausländischen Sportbootführerschein zu machen. Kroatien und Spanien (als die häufigsten Länder) haben eigene Sportbootführerscheine; und diese Länder interessieren sich nicht die Bohne für deutsche Vorstrafen.

Der Haken: Diese Scheine sind nach Ausstellung nur 6 Monate lang in Deutschland gültig. Danach darfst du - in Deutschland - nicht mehr damit fahren. Dafür kannst du aber zumindest in Italien, Kroatien (und gesamt ehemals Jugosloavien), Griechenland, Türkei, Spanien, Ägypten, Marokko und etlichen anderen Ländern (insbesondere Afrika, Asien und Südamerika) herumeiern.

Soweit ich weiß, nicht. Das ist kein "Führerschein," sondern ein Befähigungsnachweis.

Aber rufe einfach eine Bootsfahrschule an, meine Angabe ist hier ohne Gewähr.