MPU Gutachten erst nach Frist erhalten. Was jetzt?
Hallo Leute,
ich stecke in folgendem Dilemma.
Ich habe meinen Führerschein am 04.12.2022 abgeben müssen wegen Alkoholiesiertem Fahren. (1,36Prom)
Daraufhin habe ich von der Führerscheinstelle die Aufforderung zur MPU bekommen. Die Frist wurde durch mich bis zum 01.06.2024 verlängert.(Abstinenz lief bis zum 01.04.2024)
Den MPU Termin habe ich am 20.04.2024 gehabt. Das Gutachten wurde mir per Einschreiben aber erst am 13.06.2024 zugestellt. Also nach Ablauf der Frist.
Durch das MPU Institut wurde eine weitere Fristverlängerung angefragt jedoch nie beantwortet. (Die MPU-Stelle sagte mir das ich die Frist ja eingehalten habe und es Interne Verlängerungen gebe)
Zudem wurde mir im Gutachten empholen einen §70FeV Kurs zu machen.
Ich will am Montag zur Führerscheinstelle um das nun zu erklären und zu klären. Ich wäre dankbar über Rat auf was ich mich einstellen muss.
Mfg
2 Antworten
Sie haben bereits eine MPU gemacht und im Ergebnis eine Kursempfehlung erhalten?
Herzlichen Glückwunsch, dann dauert es voraussichtlich nicht mehr lange bis Sie Ihren Führerschein wieder in den Händen halten!
Zwar hat der MPU-Gutachter bzw. die MPU-Gutachterin bei Ihnen noch Nachschulungsbedarf gesehen - aber wenn die Fahrerlaubnisbehörde der Empfehlung folgt, bekommen Sie nach erfolgreicher Teilnahme an einem sogenannten § 70 Kurs nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Ihren Führerschein zurück.
Umfangreiche Informationen hält der TÜV-Nord bereit:
Rückfrage: warum hast du nicht selbst nochmal um eine weitere Fristverlängerung bei der FEB gebeten, bzw. dort mitgeteilt dass du zum Fristablauf noch kein Gutachten erhalten hast?
Da die Rücksendung der Akte zeitlich recht genau mit der Übersendung deines Gutachtens zusammengehangen haben wird, kann die FEB erkennen dass die Sache jetzt erst abgeschlossen wurde. Von daher hat du die Chance, dass nicht weiter auf der Überschreitung des Fristablaufes "herumgeritten" wird. Dass dein Antrag in der Zwischenzeit kostenpflichtig abgelehnt wurde (und du darüber nur noch nicht informiert wurdest) ist jedoch nicht ganz auszuschließen, aber ich gehe jetzt mal davon aus dass dies nicht passiert ist.
Du gibst dein negatives Gutachten mit Kursauflage nach §70 jedenfalls bei der FEB ab, diese prüft das Gutachten und gibt aller Wahrscheinlichkeit ihr "okay" zur Kursteilnahme. IdR bekommst du dort auch mögliche Adressen genannt um an so einem Kurs teilzunehmen. Wenn du den Kurs dann erfolgreich abgeschlossen hast, wird somit aus dem neg. ein pos. Gutachten. Du gibst dann die Bescheinigung über den Kurs bei der FEB ab und diese erstellt dir daraufhin einen neuen FS.
Zusätzliche Info: Unbedingt vorab die Preise bzgl. des Kurses bei den verschiedenen Instituten einholen, die Preise differieren stark...
Ich wollte anrufen, doch die Dame des MPI meinte das brauch ich nicht sie würde sich darum kümmern. (Ich weis sehr leichtgläubig von mir)
Ich danke dir für deine Antwort und werde das am Montag in angriff nehmen.