Kann ein Patient einem Krankenhaus verbieten, einen Behandlungsbericht an seinen Hausarzt zu schicken?
Eine Bekannte befindet sich in einer psychosomatischen Klinik. Sie will die Behandlung dort kurzfristig abbrechen, weil die dortigen Therapeuten ihr eher schaden als helfen.
Die Klinik findet das natürlich nicht gut und so wird die Entlassung dort wohl nur "gegen ärztlichen Rat" möglich sein und nun fürchtet sie natürlich zurecht, dass die Klinik irgendwas mit Therapieresistenz, mangelnder Kooperation oder nicht therapierbar in den Behandlungsbericht schreibt, den ihr Hausarzt als einweisender Arzt bekommt. Sie sieht sich dann einem Rechtfertigungsdruck dem Hausarzt gegenüber ausgesetzt und befürchtet auch, dass er sich aufgrund des Berichts weigern könnte, sie später in eine bessere psychosomatische Klinik einzuweisen.
So weit, so schlecht. Hat die Patientin nun aber das Recht, der Klinik zu verbieten, der Klinik zu verbieten, einen Behandlungsbericht an den Hausarzt zu schicken? Und kann sie dabei sicher gehen, dass die Klinik sich tatsächlich nicht gegenüber dem Hausarzt mitteilt, vielleicht über andere Kanäle, telefonische Mitteilungen o.ä.?
Was muss sie tun, um sicherzustellen, dass die Klinik dem Hausarzt keinerlei Mitteilungen zur Person und zur Behandlung machen darf?