Sozialhilfe und Bürgergeld?

2 Antworten

Wenn ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt bestehen könnte, muss dieser nach Aufforderung vom Jobcenter auf Antragstellung auch geprüft werden.

Das Jobcenter möchte dann von der Antragstellung auch entsprechende Nachweise in Kopie haben.

Besteht ein möglicher Anspruch auf Rente, muss ja auch ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt und ein möglicher vorrangiger Anspruch geprüft werden.

Geht das überhaupt mit Bürgergeld und Sozialhilfe zusammen ?

Meines Wissens nach Ja.

Was würden Sie mit empfehlen ?

Spielt keine Rolle, da nicht ausschlaggebend.

Entscheident ist, ob der Mann noch Anspruch auf Bürgergeld hat oder ob nicht.

Wurde der Mann bereits im Auftrag des Jobcenters amtsärztlich begutachtet?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.