Sonderregel 0,2Kw/kg bei Motorrad?
Es heißt ja bei dem A2 Führerschein als Voraussetzung des Motorrades: "Zweiräder mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg"
Bezieht sich das auf das bereits gedrosselte Motorrad oder auf die ungedrosselte Leistung?
Denn das Motorrad das ich mir möglicherweise holen werde wenn es dann an der Zeit ist hat ein Gewicht von 245kg und eine ungedrosselte Leistung von 86PS (63KW) was den Wert überschreiten würde (~0,28), gedrosselt wäre es jedoch ok (~0,14).
2 Antworten
Servus,
diese Beschränkung bezieht sich auf die gedrosselte Leistung deines Motorrades.
Demnach darf dein Motorrad nicht unter 175 Kilogramm wiegen, wenn dein Motorrad eine Leistung von 35 kW hat.
Du hast in die falsche Richtung gedacht. Mehr Gewicht ist in Ordnung, weniger nicht!
Bikergrüße!
bezieht sich auf die gedrosselte leistung. Wenn du einmal den A schein hast und offen fahren darfst, ist es egal
Eine Suzuki GSX 650 F, aber desto mehr ich mich umschaue, desto mehr Alternativen mit weniger Gewicht und gleich viel Leistung kommen mir auf wie die Honda DBR 650 FA. Aber auf jeden Fall sind alle schwerer als 175 Kilogramm haha
Was willst du dir holen? 245kg klingen nach einem riesen trümmer :D