Sollte man einen Mietvertrag mit jemanden machen, der kaum deutsch kann oder ist der dann im zweifel ungültig?
5 Antworten
Interessante Frage!
Meines Wissens muss gewährleistet sein, dass die Person, die den Vertrag unterschreibt, diesen 'im Großen und Ganzen' auch versteht.
Insofern sollte eine zweite Person dabei sein, die ausreichend übersetzen kann und durch Unterschrift bestätigt, dass der Mieter über die (wesentlichen) Inhalte des Mietvertrages Bescheid weiß. Ansonsten kann späterer Ärger vorprogrammiert sein.
Es gibt auch Vorlagen für Mietverträge in Englisch bzw. zweisprachig im Internet. Wenn der andere das auch nicht kann, dann weiß ich auch nicht weiter.
Der kaum deutsch kann, der kann sich ja einen Dolmetscher holen. Manchmal macht das auch ein Familienmitglied. Unterschrieben ist unterschrieben, der Vertrag gilt.
Der Vertrag ist gültig, wenn ihn beide Vertragsparteien unterzeichnen.
Kannste machen ist doch ned dein Problem? Wenn er kein Deutsch kann weil er Minderbemittelt Gebildet wurde oder ausm Ausland kommt spricht doch nix gegen ein Mietvertrag?
Was im Glashaus? Ich hab in meiner Deutsch Abschlussprüfung eine 1 geschrieben. Am PC achte ich selten drauf
So einfach ist es dann doch nicht. Ein Vertrag kann durchaus zB sittenwidrig sein und ist dann keineswegs gültig, nur weil beide Vertragsparteien ihn unterschrieben haben.