Soll ich sie fragen ob ich sie duzen darf oder warten?
ich schreibe seit anfang der Sommerferien meiner ehemaligen Lehrerin über Mail. bis heute habe ich sie immer mit Nachnamen angesprochen und natürlich auch gesiezt. In den Emails schreibe ich auch immer noch „sie“ oder „ihnen“ rein aus höflichkeit, auch wenn wir eigentlich beide schon von der Schule weg sind. Nun sind wir ja so gesehen nicht mehr Lehrerin und Schülerin sondern „Bekannte“. Ich will sie fragen ob ich sie auch mit „du“ ansprechen kann/darf. Aber ich habe gelesen dass das normalerweise immer die ältere Person anbietet und es unhöflich wäre es von sich aus anzubieten. Wie fragt man sowas denn am besten?
Warum genau habt ihr denn noch Kontakt und worüber schriebt ihr?
wir waren während der schulzeit sehr eng und haben beide gesagt dass es schade wäre danach keinen kontakt mehr zu haben.
wir haben bis jetzt nur über zukünftige pläne geredet
7 Antworten
Ich glaub eher weniger, auch wenn sie nichtmehr deine Lehrerin ist wird's sie ne professionelle Distanz haben wollen. Also gehe ich von aus
Das würde ich Dir nicht raten!
Sie ist eine Resektsperson und als solche will sie auch gesehen werden!
Andernfalls hätte sie Dir das Du" schon längst aus eigenem Antrieb angeboten!
Also ist es angezeigt, dass Du Dich in dieser Sache zurückhältst!
Mein Lieblingslehrer war sogar auf meiner Hochzeit! Aber ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, ihm zu nahe zu treten und ihn zu fragen, ob ich ihn duzen darf. Wohingegen er mich immer duzte. Auch als ich erwachsen war!
Das wäre ungeschickt, die ältere Person bietet das "Du" an.
Auch wenn ihr nach der Schulzeit weiterhin Kontakt habt, heisst das nicht, dass Du "plump vertraulich" werden solltest.
Es ist eine Sache des Respekts und des Anstands, dass Du weiterhin per "Sie" bleibst, bis Du eventuell gefragt wirst, ob ihr euch duzen wollt.
Man kann auch per Sie ein super Verhältnis haben.
Also warte ab, was kommt, alles Gute Dir.
nun sind wir ja so gesehen nicht mehr lehrerin und schülerin sondern „bekannte“.
Nein, so einfach ist das nun auch wieder nicht. Sie hatte immerhin über einen Zeitraum das Bildungs- und Erziehungsrecht für dich. So ist sie eben nicht einfach nur eine Bekannte. Sie ist deine ehemalige Lehrerin, du ihre ehemalige Schülerin. Ob sie dir irgendwann das DU anbietet, bleibt abzuwarten
Boah das Ganze hört sich irgendwie unangenehm an