Soll ich meinen E scooter tunen?

2 Antworten

Wenn Du Bock hast auf:

  1. Mitleidige Blicke
  2. Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
  3. Strafe wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis
  4. Punkte in Flensburg
  5. vermutlich eine Führerscheinsperrfrist
  6. Regressansprüche der Versicherung im Schadensfall
  7. technischen Defekt am eScooter aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit
  8. ...

Dann: Ja! Unbedingt!


Atomixx777 
Beitragsersteller
 08.07.2022, 17:49

XD habe mir ehrlich gesagt die Frage gestellt wieso ich sowas überhaupt frage, mir waren vorher wahrscheinlich nur waage diese ganzen Dinge klar. Vielen Dank nochmal fürs ausreden von so ner schwachsinnigen Idee👍🤣

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Nein , das wäre mir die Sache wegen der möglichen Strafrechtskonsequenzen nicht wert .

Die KFZ-Haftpflicht "verlierst" Du dabei jedoch nicht , aber im Falle eines von Dir verursachten Unfallschadens kann Dich die Versicherung nach vorheriger Schadensbegleichung rückwirkend in Regress nehmen .


Atomixx777 
Beitragsersteller
 08.07.2022, 17:49

Okay vielen Dank, hab mir auch überlegt das doch nicht zu machen

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Atomixx777 
Beitragsersteller
 08.07.2022, 17:59
@verreisterNutzer

Jetzt noch eine Frage, ist eine Versicherung bei einem e scooter Pflicht und gibt es da das Kennzeichen mit oder muss man beides einzeln machen

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verreisterNutzer  09.07.2022, 02:55
@Atomixx777

Wenn Du einen E-Kickscooter außerhalb Deines umfriedeten Privatgeländes auf öffentlichen Wegungen nutzen willst , braucht es folgende Voraussetzungen :

- Das FZG MUSS gemäß StVZO und eKFV rechtskonform auf öffentlicgen Wegungen usdrücklich zulässig sein mit entsprechener ABE .

- Das FZG muss zumindest Haftpflichtversichert , bzw. grundlegend in in Erfüllung der eKFV versicherbaar sein nach Satz eins .

- der Scooter MUSS dann auch ab dem ersten Tag seines Gebrauches im öffentlichen Verkehrswesen ( und per ABE / Typengenemigung ) versichert sein können ; zumindest in Haftpflicht . ( da lügt man die Versi besser nicht an )

- Und ja , die KFZ- Haftpflicht ( wenn auch hier für ein eKFV - FZG ) ist zwingende Pflicht für jegliche Nutzung im öffentlichen Wegenutzungswesen .

Bleiben wir hier bitte zum Fragethread bei den Bestimmungen für E-Kickscooter nach eKFV . ( wie von mir bereits ausreichend verlinkt auch zu den Verordnungen )

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