Antwort
Nein , das wäre mir die Sache wegen der möglichen Strafrechtskonsequenzen nicht wert .
Die KFZ-Haftpflicht "verlierst" Du dabei jedoch nicht , aber im Falle eines von Dir verursachten Unfallschadens kann Dich die Versicherung nach vorheriger Schadensbegleichung rückwirkend in Regress nehmen .