Snacks in der Schule verkaufen?


25.07.2024, 15:29

Und was kann es für Konsequenzen geben wenn ich das heimlich mache?

4 Antworten

Ist es gesetzlich verboten

Wenn du alle Genehmigungen hast und alles angemeldet ist, nein. Hast du das nicht, dann ja.

und auf was muss ich dabei achten?

Vieles. Fangen wir einmal mit Steuerrecht an:

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Was ist neben dem Steuerrecht zu beachten?:

  • Die Schule hat das Hausrecht und muss den Verkauf erlauben. Du musst da also vorher um Erlaubnis fragen
  • Beim Handel mit Lebensmitteln brauchst du ein entsprechendes Zertifikat vom Gesundheitsamt für den Umgang mit Lebensmitteln
Und was kann es für Konsequenzen geben wenn ich das heimlich mache?
  • Schulverweis
  • Anzeige wegen Steuerhinterziehung, § 370 AO
  • Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoß gegen die Gewerbeordnung mit Bußgeld
  • Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht mit erheblichem Bußgeld
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Hallo

Der Verkauf von Lebensmitteln ist an Schulen grundsätzlich Verboten (einzige Geregelte Ausnahme stellen Schulkioske oder Kantinen/Mensa - alles Angebote die mit Kenntnis der Schule betrieben werden.)

Obgenannte Angebote müssen bestimmte vorgegebene Richtlinien und Gesetzesgebungen einhalten, daher ist ein privater "Verkauf" nicht erlaubt. Durch regelmässige, unangemeldete Prüfungen wird das Einhalten der Richtlinien und Regelungen geprüft.

Es gibt durchaus sinnvollere und bessere Nebenjobs für Teens um das eigene Taschengeld aufzubessern. Frage z. Bsp. Mal beim örtlichen Jugendtreff nach, ob es Freizeitjobs gibt oder erkundige dich bei einer Job-agentur. Es gibt einzelne Job-Agenturen die auch Ferienjobs/Freizeitjobs für Teenager anbieten.

Frage auch aktiv in deinem Umfeld nach, bei Freunden, Verwandten. Vielleicht weiss da jemand ein Job-Angebot für dich. Schreibe ein Gratis-Inserat an die Pinwand des Supermarkts, oder frage bei Vereinen/ Institutionen nach in Form einer Blindbewerbung. Vielleicht öffnet sich ja ungeahnt eine Stelle irgendwo?

Auch ein Inserat beim regionalen Anzeiger kann manchmal hilfreich sein.

Drücke die Daumen das du was findest😊

...auf was muss ich dabei achten?

Wenn Du ein angemeldetes Gewerbe und die Genehmigung Deiner Schule hast, kein Problem.

Und was kann es für Konsequenzen geben wenn ich das heimlich mache?

Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung, wegen Steuerhinterziehung, Schulverweis...

Lass Dich einfach überraschen.

Das klärst du mit deinem Lehrer bzw Schulleiter, ob du einen Stand eröffnen kannst