Smartphone bestellt aber falsches erhalten?

2 Antworten

Grundsätzlich hat das gelieferte Gerät einen Sachmangel, weil es von der Beschreibung abweicht. Nun kommt dir diese Abweichung ausnahmsweise ganz gelegen.

Da sich der Kaufvertrag nicht auf dieses Gerät erstreckte, hast du eine Leistung ohne rechtlichen Grund erhalten. Das hat einen Herausgabeanspruch seitens des Verkäufers zur Folge (Leistungskondiktion, §§ 812 ff. BGB).

Hättest du das Ding weiterverkauft oder verschenkt, käme § 816 BGB zur Anwendung.

Inoffizieller Tipp: ich würde mich dumm stellen und einfach mal abwarten ob sich der Verkäufer noch mal meldet.

Ist mir nicht passiert

Aber wenn du schon bezahlt hast und die sich nicht melden, lass es so.

Ist nicht deine Schuld, Fehler war deren seits.

Sowas ähnliches kommt oft vor, vielleicht hast du mal was von Preisfehlern gehört wo Leute viel weniger zahlen aufgrund Systemfehler