Sitzen bleiben ohne jegliche Vorwarnung?

7 Antworten

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Wenn nur eine Fünf und keine Sechs auf dem Zeugnis steht, so ist in fast allen Fällen ein Notenausgleich vorhanden, und damit die Versetzung geschafft.

Aber es kann auch anders kommen:
Wenn kein Notenausgleich vorhanden ist, dann bleibt man auch mit nur einer einzigen Fünf sitzen, selbst dann wenn keine Sechs auf dem Zeugnis steht. Relativ häufig scheitert der Notenausgleich für eine Hauptfach-Fünf weil die restlichen Hauptfächer nur Vieren sind.


MissKoko 
Beitragsersteller
 18.06.2012, 14:28

Das Blatt hat sich heute nochmal gewendet, weil ich in Deutsch eine 2 geschrieben hab und somit eine 3 auf dem Zeugnis bekomme. Also kann ich die 5 in Französisch ausgleichen. Mein neues Problem ist Physik. Dort stehe ich wahrscheinlich auch 5. Kann ich denn die 5 in Physik mit einer 1 oder 2 in einem Nebenfach ausgleichen oder kann man nur eine 5 ausgleichen ?

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ja du kannst auch ohne vorher einen Blauen Brief gekriegt zu haben, sitzen bleiben. Diese Mahnungen sollten verschickt werden, wenn sich schon vorher zeigt, daß deine Versetzung gefährdet sein könnte. Also wenn du in einem Fach auf 5 oder 6 stehst und es keine Anzeichen gibt, daß du besser wirst. Aber natürlich kann man sich nach dem Mahntermin nicht einfach zurücklehnen, so nach dem Motto keine Mahnung erhalten, also kommt man sowieso weiter.
Aber mit nur einer 5 bleibst du eigentlich nicht sitzen.


MissKoko 
Beitragsersteller
 16.06.2012, 10:57

Auch wenn ich die eine 5 die ich hab nicht ausgleichen kann ?

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DerTroll  16.06.2012, 13:33
@MissKoko

Letzendlich wird es in der Versetzungskonferenz beschlossen, aber normaler Weise bleibst du mit einer 5 nicht sitzen. Wobei, wenn du sonst nur Vieren hast, würde ich dir vielleicht anraten, das Schuljahr freiwillig zu wiederholen, bevor du irgendwann den Anschluß verlierst. Dadurch, daß du dann vieles wiederholst, fällt es dir leichter und deine Noten werden auch besser. Und wenn du dann dieses Wissen auch festigst, hast du es viel leichter in der Schule. Lieber jetzt, solange es noch einer Maßen geht, wiederholen als wenn du vielleicht in einigen Jahren einmal sitzenbleibst, aber dann schon so große Lücken hast, daß auch die Wiederholung nicht wirklich hilft.

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MissKoko 
Beitragsersteller
 16.06.2012, 18:25
@DerTroll

Okay Danke. Ich würde eh nach der 10 abgehen, da mir klar ist das ich das Abi nicht schaffe. Danach würde ich dann auf ein Berufskolleg oder ähnliches wechseln. Deshalb versuche ich die Nicht-Versetzung irgendwie zu umgehen.

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Es müssten schon 2 Fünfen sein.

Eigentlich ist die Schule verpflichtet, einen "blauen Brief" zu schicken. Wenn sie dir auch mündlich nichts gesagt hat, dann kannst du die Lehrerin zur Rechenschaft ziehen.

Ja man kann sitzenbleiben auch ohne vorwahnung. , aber mit nur einer 5 bleibt man nicht sitzen es müssen dan schon 2 fünfen sein


MissKoko 
Beitragsersteller
 16.06.2012, 10:56

Auch wenn ich die eine 5 nicht ausgleichen kann ?

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Also eine 5 und sonst 4er da wirst sitzen bleiben. Und ein Blauer Brief ist keine Pflicht, hat der Lehrer nicht mal gesagt das du auf 5 stehst. es kann ja auch mündlich gewesen sein und dann steht deine Aussage gegen die des Lehrers und da wirst den kürzeren ziehen.