Sind Tauben im Dach ein Grund für eine Mietminderung?

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Beim FS kann ich mir eine Mietminderung nicht vorstellen, bei den direkt betroffenen Mietern im Dach könnte es anders aussehen. Es ist schon mal entsprechend entschieden worden:

"... Nisten vor den Fenstern der Wohnung Tauben – insbesondere vor dem Schlafzimmer, ist es wegen der daraus resultierenden Lärm-, Geruchs- und Gesundheitsgefährdung durch Taubenkot gerechtfertigt, die Miete zu mindern. Das Amtsgericht Pforzheim billigte in einem Fall eine Mietminderung in Höhe von 30 Prozent (A.: 2 C 160/98)...."

aber das gilt natürlich jetzt nicht bundesweit.

NEIN, denn die Tauglichkeit deiner Wohnung wird durch die Tauben nicht gemindert.