Sind solche Stellenanzeigen was der Wöchentlichen Arbeitszeit angeht Betrug?

5 Antworten

Wenn zu Mehrarbeit/Überstunden nichts im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag steht, muss ein AN keine Überstunden leisten und schon gar nicht für lau.

aber dann heimlich erwarten, dass man wie ein Roboter über diese Stunden hinaus schuftet? 

Ein AG muss Überstunden anweisen und diese dann auch bezahlen, bzw. als Freizeitausgleich geben. Tut er dies nicht und ein AN macht einfach Überstunden, ist der AG nicht verpflichtet diese zu vergüten.

Die Stellenanzeige hat überhaupt nix mit Arbeitsrecht zu tun. Entscheidend ist, was alles im Vertrag steht und wenn dort anders gemacht wird als im Vertrag, könnte man arbeitsrechtliche Konsequenzen geben. Die Stellenausschreibung kann jeder so gestalten, was man will und ist nur dazu da, um einige Arbeitslose Interesse zu wecken


Yulia2005 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 12:41

Also darf ein Arbeitgeber also einfach ungestraft lügen, solange es im Vertrag nicht explizit anders steht? Klingt nach einem perfekten Rezept für Vertrauensmissbrauch und Ausnutzung von Arbeitnehmern. Vielleicht sollte das Arbeitsrecht dringend überarbeiten werden, um solche Machenschaften einzudämmen.

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Anson12  13.07.2024, 12:54
@Yulia2005

Chefs sind meistens besonders hinterhältig und weil die so intelligent arbeiten, fallen denen nix illegales auf und kommen mit Lügen immer durch. Was soll das Arbeitsgericht und der Staatsanwaltschaft sagen? Einfach den Chef verpfeifen, weil die Stellenausschreibung nicht gepasst hat? Damit machst du dich zu einer Lachnummer gehenüber Beamten...

Das hat man fast in jeden Firmen, wo man sich bewirbt und plötzlich hört man schon bereits, dass da nichts funktioniert. Das merkt man als ahnungsloser leider nicht und würden damit einfach durchlaufen. Sowas erlebt man immer beim Immobilienkauf oder Autokauf, wenn Verkäufer zwar ja sagen und plötzlich doch nein sagen. Klingt unseriös und kindisch, solange das Deutsche Gesetz nix verstoßen ist, gibt es auch nix zu rechtfertigen. Muss aber auch ehrlich sagen, dass kein normaler Mensch einfach blind Fremder vertrauen und man soll immer den Vertrag genauer lesen, bevor man ans Geschäft kommt.

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General229man  13.07.2024, 17:31
@Yulia2005

Du musst nicht da arbeiten, wenn der Vertrag ganz anders steht. Das ist schon in längeren Jahren so und deswegen musst du eben aufpassen, was vertraglich vereinbart ist. Anständige Leute lesen den Vertrag in Ruhe durch und macht nicht schnel schnel schnell, was viele neuen Berufseinsteiger machen würden aus Sorge, nicht angenommen zu werden und so. Du würdest auch nicht mit Handschlag ein Auto kaufen, ohne vorher den Vertrag richtig gelesen zu haben.

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Yulia2005 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 22:20
@General229man

Ja, deswegen schreib ich ja, dass nichts im Arbeitsvertrag drin steht Zweck Mehrarbeit usw

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General229man  14.07.2024, 00:00
@Yulia2005

Versteh dein Gejammer einfach nicht. Denn du bist ja noch nicht eingestellt. Wer hat dir denn gesagt, dass du dort arbeiten muss und warum fühlst du dich denn gezwungen, dort zu arbeiten?

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  1. Du bist nur deine vertraglichen Arbeitsstunden dem AG schuldig.
  2. Weiterhin ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten.
  3. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen
  4. Du kannst nach erbrachter, vertraglicher Arbeitszeit deinen Arbeitsplatz verlassen. Nur in einigen Fällen dürfen Überstunden angeordnet werden.
  5. Pauschale Regelungen, nach denen Überstunden generell mit dem Arbeitslohn abgegolten sind, sind unzulässig (zumindest wenn du kein leitender angestellter bist).

40 Stunden ist der Rahmen.

Je nach Auslastung sind es mal 20 oder gar 60 Stunden .

Der Ausgleich findet über 6 oder 12 Monate statt.

Praktisch zwingt niemand jemanden unbezahlt überstunden zu leisten.


Yulia2005 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 11:46

Unser AG zwingt uns

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Yulia2005 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 11:49
@StRiW

Dass wir länger bleiben müssen und es viel los ist

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StRiW  13.07.2024, 11:56
@Yulia2005

Das ist ja bis 10 Stunden ok, wenn ein Ausgleich stattfindet.

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HansWurst45  13.07.2024, 11:57
@Yulia2005

Dann sammle Belege und beweise und klage die Bezahlung der Überstunden ein. Allerdings solltest du dich dann schon mal nach einem anderen Arbeitgeber umsehen.

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Familiengerd  13.07.2024, 11:58
40 Stunden ist der Rahmen.
Je nach Auslastung sind es mal 20 oder gar 60 Stunden .

Nein!

Würden 40 Stunden vereinbart - unu nicht z.B. "ca." oder "durchschnittlich" 40 Stunden -, dann sind es 40 Stunden, nicht mehr und nicht weniger.

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StRiW  13.07.2024, 12:02
@Familiengerd

Bei fast allen Arbeitsverträgen steht was von durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit, was von Ausgleichszeiträumen, Stundenkonten, etc.

Auch finden sich fast immer Formulierungen zur Mehrarbeit, bzw Überstunden.

Ebenso in nahezu allen Tarifverträgen.

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Familiengerd  13.07.2024, 12:29
@StRiW

Bei über 46 Mio. Arbeitsverhältnissen kann ich nicht beurteilen, was in "fast allen Arbeitsverträgen steht" oder welche Formulierungen sich "fast immer" finden. Mein Vertrag hatte jedenfalls keine "Durchschnittlich"-Regelung, sonstige Regelungen waren abteilungsspezifisch in Betriebsvereinbarungen formuliert.

Auch bei ca 81.000 Tarifverträgen kann ich mir ein solches Urteil nicht erlauben.

Bei der Vereinbarung von Mindest- oder Maximalarbeitszeiten (analog dann auch bei Durchschnuttsarbeirszeiten) ist eine Überschreitung (der Mindestarbeitszeit) von höchstens 25 % bzw. eine Unterschreitung (der Maximalarbeitszeit) von höchstens 20 % erlaubt.

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Deshalb den Arbeitsvertrag gut durchlesen. Dann kann es ja nur dazu kommen, wenn man zustimmt.


Yulia2005 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 12:16

Wie bereits geschrieben habe, steht das nicht drin :((

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