Sind solche Bullenfänger und Ansaugtrakte in Deutschland erlaubt?

Nein 70%
Ja 30%

10 Stimmen

4 Antworten

Ich vermute solange sie legal sind und durch den tüv kommen sind die legal


Nein

Schon lange nicht mehr. Außer der Fänger ist flexibel gelagert und erfüllt im Bezug auf den Fußgängerschutz einen EU Norm.

Aus der Ansaugtrakt ist in Deutschland ein absolutes NoGo

Jein, die Personenschutzbügel müssen den Fußgängerschutz haben, was z.B. Kunststoffschrauben oben sind und die Scoops dürfen nicht höher als die halbe Intake-Öffnung über die Haube rausragen.

Habe den Scoop eingetragen und den Personenschutzbügel aus Chromstahl-Rohr 65mm mit ABE/ keine Eintragung nötig - ging gerade durch die HU §29. Aber beide in versch. Fahrzeugen.

Nein

Diese Kinder- und Fußgängertöter sind schon lange nicht mehr erlaubt.