Sind Schäden an der Dachrinne durch die Gebäudeversicherung abgedeckt?
Ich habe in einem modernen Mehrfamilienhaus eine z.Zt. leerstehende Wohnung, die ich vermieten möchte. Bei einer Inspektion habe ich an einer Stelle der Decke Schimmelbefall festgestellt. Die Verwaltung hat nun einen Techniker geschickt. Dieser kann ausschließen, dass es sich um einen Leitungswasserschaden handeln würde, vielmehr liege wohl ein Defekt am Flachdach oder an der Dachrinne vor. Weitere Arbeiten zur Leckortung und Trockenlegung werden folgen. Was mich jetzt böse überrascht hat: Die Verwaltung teilt mir mit, dass die Gebäudeversicherung nur bei Leitungswasserschaden greifen würde. Bedeutet das, dass ich die anstehenden Arbeiten am Dach (ergo am Gemeinschaftseigentum) aus eigener Tasche zahlen muss? Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/grandy52/1670522615237_nmmslarge__0_0_161_160_26cde01518f1cd9b4cbe9ac6ea2333c3.jpg?v=1670522615000)
Instandhaltungsmängel sind in keiner Versicherung gedeckt. Versicherungsschutz würde bestehen, wenn die Ursache des Defekts ein Sturmschaden war.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Timberlord/1673282266039_nmmslarge__53_0_183_183_6b031dc198c4200aa873a016087587c2.jpg?v=1673282266000)
Nein, dann zahlt die Gemeinschaft es am Dach und du in der Wohnung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
Schäden am Gemeinschaftseigentum hat die Gemeinschaft zu tragen.
Sie können versuchen den Folgeschaden von der Gemeinschaft in kulanter Weise erstattet zu erhalten; einen Rechtsanspruch haben Sie nicht.