Sind Schäden an der Dachrinne durch die Gebäudeversicherung abgedeckt?

3 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Instandhaltungsmängel sind in keiner Versicherung gedeckt. Versicherungsschutz würde bestehen, wenn die Ursache des Defekts ein Sturmschaden war.

Nein, dann zahlt die Gemeinschaft es am Dach und du in der Wohnung.

Schäden am Gemeinschaftseigentum hat die Gemeinschaft zu tragen.

Sie können versuchen den Folgeschaden von der Gemeinschaft in kulanter Weise erstattet zu erhalten; einen Rechtsanspruch haben Sie nicht.