Sind Reichskriegsflaggen des Deutschem Kaiserreichs verboten?

2 Antworten

Es ist nun nicht so dass diese Frage nicht regelmäßig auf GF wiederholt wird. Und die Antwort ist ... es kommt darauf an.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarz-Wei%C3%9F-Rot#Nach_dem_Zweiten_Weltkrieg

Das Zeigen dieser historischen Flagge muss nicht Ausdruck rechtsextremer Gesinnung sein. „Die Führung der Reichskriegsflagge erfüllt weder einen Tatbestand des Strafgesetzbuches noch des Ordnungswidrigkeitengesetzes“, heißt es dazu vom Verfassungsschutz. Dennoch könne die Flagge nach Polizei- und Ordnungsrecht sichergestellt werden, „wenn dies in konkreten Einzelfällen die erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme ist, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren“. Diese Regelung zielt auf die Aktivitäten von Neonazis. Demgegenüber hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahr 2005 die Beschlagnahme einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge für rechtswidrig erklärt. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass allein das öffentliche Zeigen der Reichsflagge weder die Straftatbestände des § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder des § 130 StGB (Volksverhetzung) erfüllt, noch eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne der landesrechtlichen polizei- und ordnungsrechtlichen Generalklauseln darstellt. Eine mit dem Gebrauch der Flagge möglicherweise beabsichtigte politische Provokation sei hinzunehmen, solange die Gefahrenschwelle nicht überschritten ist.[16]
Nach einem Erlass des Bremer Senats vom 14. September 2020 sei unter anderem auch das Zeigen von einfachen Reichsfahnen unter bestimmten Voraussetzungen als Gefahr für die öffentliche Ordnung anzusehen und nach § 118 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu bewerten.[17][18] Eine darauf beruhende Auflage der Stadt Bremerhaven zu einer Versammlung wurde am 15. Oktober 2020 im Beschluss vom Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen für rechtswidrig angesehen.[19] Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Stadt Bremerhaven wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen mit Beschluss vom 23. Oktober 2020 zurückgewiesen, da keine einschüchternde Wirkung zum bloßen Zeigen der Fahne hinzukomme.[20] Das OVG wies im Beschluss darauf hin, dass allein das beabsichtigte Zeigen der Reichs(kriegs)flaggen weder einen unmittelbaren Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit noch gegen die öffentliche Ordnung darstelle und deshalb auch ein Versammlungsverbot nicht rechtfertigen könne.[20]
Am 13. Juni 2021 wurde bekannt, dass sich die Innenminister der Länder und der Bundesinnenminister auf einen Mustererlass geeinigt haben.[21] Danach soll unter anderem das Zeigen der „Reichsflagge ab 1892“ unter bestimmten Umständen als Gefahr für die öffentliche Ordnung gelten.[22][21] Der Mustererlass muss noch durch die Länder umgesetzt werden.

Nö aber nicht gerne gesehen. Ich habe keine schwarz, weiß rote Fahne aber verboten sind die nicht. Aber viele Leute verwechseln das dann immer mit der NS Zeit und denken dann daran.