Sind meine Eltern unterhaltspflichtig?

7 Antworten

Wenn Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast und das Studium sich nicht auf die abgeschlossene Berufsausbildung bezieht, besteht kein Anspruch mehr auf Unterhalt.

Aber unter 25 Jahren wieder auf Kindergeld von derzeit 250 Euro, darfst dann in einem evtl. Nebenjob in der Woche aber nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.

Deinen Worten zufolge sind sie es nicht mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nein, das müssen sie nicht mehr.

ich habe eine abgeschlossene Ausbildung und habe danach 1 Jahr gearbeitet und möchte jetzt studieren.

Nein - da zwischen Deiner abgeschlossenen Ausbildung und dem Studienwunsch bereits 12-Monate sozialversicherungspflichtiger Arbeit lagen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/welche-unterhaltsansprueche-habe-ich-waehrend-ausbildung-und-studium_180809.html

Unterhalt für Studium nach Lehre

Möchten Sie nach Abschluss Ihrer Lehre studieren, haben Sie Anspruch auf Unterhalt auch für das Studium, wenn das Studium in einem inhaltlichen Zusammenhang mit Ihrer Lehre steht und Sie das Studium unmittelbar nach dem Ende Ihrer Ausbildung beginnen

Nein.

Du hast EINE Ausbildung abgeschlossen.

Damit sind sie nicht mehr unterhaltspflichtig für dein Studium.