Sind Kämpfe im gegenseitigen Einvernehmen legal?
Hallo zusammen,
ich frage mich jetzt ob zum Beispiel ein Straßenkampf im gegenseitigen Einvernehmen legal ist? Es müsste doch zumindest so lange legal sein bis man nicht mehr frei entscheiden kann den Kampf ab zu brechen. Damit würde doch die Menschenwürde gewahrt werden.
3 Antworten
Glaube ihr müsst das Unterschreiben das beide seiten einverstanden sind aber kp wen juckts wenn sich da paar leute aufs mund hauen sieht keiner und wenn der Kampf abgebrochen werden kann von beiden seiten 🤷🏻♂️
Tut er ja garnicht zwangsläufig.
Nur WENN dabei gute Sitten nicht gewahrt werden, ist es verboten.
Dabei kommt es natürlich ganz darauf an was der FS genau unter Straßenkampf versteht.
Sprechen wir von Kämpfen ala Hooligans, wo am Boden liegenden Leuten die Zähne ausgetreten werden, dann werden da natürlich absolut keine guten Sitten gewahrt.
Sprechen wir aber von einem Kampf, wo sich die Kämpfenden respektieren und Grenzen einhalten, eventuell sogar nach Regeln eines Kampfsportes kämpfen und das ganz eben halt gesittet abläuft, werden gute Sitten auch eingehalten.
Da üblicherweise "Straßenkampf"
(das hat der FS geschrieben, nicht "auf der Straße ausgetragener Kampf" wie Du)
aber mit "Kampf ohne Regeln" gleichgesetzt wird, ist wahrscheinlich wohl ersteres gemeint.
Genaueres dazu kann aber nur der FS beantworten.
Nein es ist nicht legal.
Dann wäre auch jeder Boxkampf, Kickboxkampf und jede andere kampfsportart mit Körperkontakt in der Öffentlichkeit verboten.
Das ist natürlich falsch.
Nein das ist Sport nach festgelegten Regeln und Schutzausstattung.
Juristisch ist das schnurzpiepegal.
Die Regeln kommen nicht vom Gesetz, sondern von den Veranstaltern.
Bei Manipulation der Schutzausrüstung würden sie sich nur der Körperverletzung strafbar machen, weil dieser Änderung nicht vorher zugestimmt wurde.
Die Tatsache, dass es ein Sport ist, macht es nicht legal, es gibt auch Kampfsportarten, die in Deutschland nicht öffentlich gezeigt werden dürfen!
Die Tatsache, dass durch die Regeln die gute Sitten gewahrt bleibt, erfüllt wiederum die Voraussetzungen nach § 228 StGB
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Kurzum, Deine Antwort ist falsch. ;-)
Sofern die guten Sitten gewahrt bleiben, ist einvernehmliche Körperverletzung völlig legal.
Das ist zwar korrekt. Aber es macht die eigentliche Antwort nicht richtiger. Du scheinst zwar die Ausnahme zu kennen, allerdings scheint mir dass du daraus die falschen Schlüsse gezogen hast.
Beim Boxkampf liegt deshalb keine KV vor, weil beide Boxer in evtl. KVs einwilligen. Verstößt jemand aber gegen die Regeln (Nägel im Handschuh), dann ist die daraus folgende KV natürlich nicht mehr von der Einwilligung umfasst.
§ 228 StGB ist hier entscheidend.
Wieso gibst Du als Quelle "Recherche" an und schreibst dann "ich glaube..."? o.o
Davon, dass Dein geglaubtes falsch is mal abgesehen. EIn bisschen unlogisch. ^^
Körperverletzung mit gegenseitigen Einverständnis ist nur dann legal, wenn die Gute Sitte gewahrt bleibt.
Das ist etwa bei Boxkämpfen o.Ä. in der Öffentlichkeit so.
Aber nicht, wenn man sich gegenseitig hirnlos die Zähne einschlägt.