Sind gesetzliche Betreuer auch gesetzliche Vertreter?

1 Antwort

Gesetzlicher Vertreter ist quasi der Oberbegriff. Vormünder, gesetzliche Betreuer aber auch Vorstände einer Aktiengesellschaft sind alle gesetzliche Vertreter. Der Unterschied zwischen gesetzlicher Betreuung und Vormundschaft besteht im wesentlichen im Alter des zu Betreuenden. Minderjährige erhalten einen Vormund, Erwachsene einen gesetzlichen Betreuer. Bei Erwachsenen wird aber genauer bestimmt für welche Bereiche der Betreuer zuständig ist, z.B. nur die Gesundheitsfürsorge oder die Finanzen. Ein gesetzlicher Betreuer ist also kein Vormund aber ein gesetzlicher Vertreter.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sozialarbeiter / städtischer Kita-Bereichsleiter