Sind die Angaben zu Lieferzeiten bei Onlinehändlern verpflichtend?

2 Antworten

Ja, Angaben zur Lieferzeit bei Onlinehändlern sind verpflichtend nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB).

Was bedeutet das?

* Der Händler muss dem Kunden vor der Bestellung klar und verständlich mitteilen, wann die Ware spätestens geliefert wird.

* Das kann ein konkreter Termin sein oder eine Zeitspanne.

* Beispiel: "Lieferzeit: 1-2 Werktage" oder "Lieferung bis zum 15.03.2024".

Was passiert, wenn der Händler die Lieferzeit nicht einhält?

* Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

* Das bedeutet: Der Kunde kann die Bestellung stornieren oder einen Teil des Kaufpreises zurückfordern.

Wichtig:

* Die Versandlaufzeit ist die Zeit, die die Ware nach dem Versand bis zum Kunden unterwegs ist.

* Sie ist nicht identisch mit der Lieferzeit.

* Der Händler muss auch die Versandlaufzeit angeben, wenn sie von der Lieferzeit abweicht.

Fazit:

Onlinehändler müssen die Lieferzeit verbindlich angeben. Halten sie die Lieferzeit nicht ein, hat der Kunde Rechte.

Hinweis:

* Diese Informationen sind keine Rechtsberatung.

* Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.


Hummingbird666 
Beitragsersteller
 08.06.2024, 11:49

Danke sehr. Dann werde ich ein passendes Schreiben aufsetzen.

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Soweit ich weiss ist das nicht verpflichtend, nur werden Kunden halt sehr unzufriedn und Stornieren häufig wenn dinge deutlich länger benötigen als angegeben.

Aber es liegt ja auch nur begrenzt in deiner Macht, wenn der Paketzusteller verspätungen Produziert beispielsweise