Sie 15 ich 34?

Support

Hallo Tobiii862,

wenn Du merkst, dass Du Dich zu Kindern sexuell hingezogen fühlst, solltest Du Dir unbedingt therapeutische Hilfe suchen.

Schau Dir doch mal diese Webseiten an: https://www.kein-taeter-werden.de/ und https://www.du-traeumst-von-ihnen.de/

Dort findest Du Informationen zu Hilfsangeboten, die Du wahrnehmen kannst. Es ist wichtig, dass Du Dir professionelle Unterstützung suchst.

Viele GrüßeRaymond, Support76 von gutefrage

13 Antworten

Naja ich war 16 als ich mein jetzigen Partner kennengelernt hatte und wir haben 22 Jahre Altersunterschiede. Schluss endlich muss es ihre Mutter erlauben wenn es dumm läuft kannst du dich strafbar machen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

YvonneM2508  02.12.2023, 09:10

Die Mutter muss es gar nicht erlauben.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Lenchenleni944  02.12.2023, 09:12
@YvonneM2508

ich denke auch nicht das Eltern diese verbieten können denn die Kids können sich ja weiter treffen 😅

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Die einzige Frage die sich mir dabei stellt - warum steht ein über 30 jähriger auf eine 15 jährige. Warum fällt das Interesse auf den Schulhof und nicht in andere Richtungen.

für mich ist alleine das schon merkwürdig , über den Rest denke ich erst gar nicht nach!

und - nein normal ist das keineswegs

Der Altersunterschied und der sehr unterschiedlich weit entwickelten Lebensgeschichte und Reife ist es moralisch nicht vertretbar

Wie andere es moralisch sehen, ist völlig egal. Du musst es mit deiner Moral vereinbaren können. Allerdings ist der Altersunterschied schon recht ungewöhnlich.

Ob moralisch vertretbar oder nicht - viel wichtiger die rechtliche Seite, und da gilt in Deutschland folgendes:

Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten. 

Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden wie folgt geregelt:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem brisanten Fall erzählen, in dem sie auch 15 war, er aber 7 Jahre jünger als du:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren verheiratet und haben letztes Jahr ein Kind bekommen.

Meine damaligen Klassenkameradinnen hatten vielfach Freunde die 25 Jahre alt waren. Und die Klassenkameradinnen waren gerade 15 oder 16.

Das fand ich schon komisch aber noch nicht verwerflich.

Mit 34 eine 15 jährige als Freundin zu haben, sollte wohl überlegt sein.

Man muss ja nicht einem Berlusconi nacheifern der mit 60 Jahren, 17 jährige gevög...t hat.