Sie 14, er 22, was ist erlaubt?

5 Antworten

Was eine übliche "Liebesbeziehung", aber auch eine reine sexuelle Beziehung aus beidseitiger Freude an der Lust angeht, so gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen.

Die Beschränkungen, die es gibt, beziehen sich auf Ausnahmetatbestände (z.B. dürfen Erwachsene U18 nicht für Sex bezahlen, oder generell darf man eine 14-Jährige nicht zum Sex nötigen etc.).

Prinzipiell gilt noch, dass die Sexualität bei U16 nur von den Eltern gefördert werden darf. Also wenn deine Eltern ohne Einwilligung ihrer Eltern euch beiden dein Jugendzimmer bei ihnen zuhause zum Sex überlassen würden, würden SIE sich strafbar machen.

Aber das gilt nur für Dritte, nicht aber für die Direkt-Beteiligten! 

D.h., wenn DU über ein eigene Wohnung verfügst, dann bräuchtest Du auch nicht die Erlaubnis ihrer Eltern, wenn ihr dort Sex habt.

Hotel & Co. hingegen ist deswegen bis 16 offiziell halt nicht möglich.

S. auch hier: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-95550749

Dort erkläre ich einem der "Das ist verboten"-GF-"Rechtsexperten" das mal genauer in IMHO verständlicher Sprache. Im Threadverlauf dieses Kommentarbaumes findest Du auch einfache Google-Suchen, die das belegen.

alles da beide min. 14 sind. vorausgesetzt natürlich beide wollen es (!)


Lavendelelf  08.03.2016, 23:20

Lese dir das Jugendschutzgesetz durch und beachte dass er 21 J alt ist und nicht 17 J.. Dann wirst du einsehen müssen dass deine Antwort falsch ist.

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CheGuevara5  08.03.2016, 23:21
@Lavendelelf

zitier mal bitte oder nenn den § hör das zum ersten mal kann ja nicht das ganze gesetzt durchlesen

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Lavendelelf  08.03.2016, 23:28
@CheGuevara5

Google hast du ja eigentlich selber ... Auszug aus dem Jugendschutzgesetz

"Strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen."

Die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ist bei einer 14 jährigen immer ein kritisches Thema. Das wird dir jeder Anwalt bestätigen.

Wäre er 17 J. alt, wäre es nicht verboten.



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Lavendelelf  08.03.2016, 23:35
@CheGuevara5

Wenn du nicht das ganze Gesetz durchlesen kannst, solltest du nicht antworten.

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CheGuevara5  08.03.2016, 23:45
@Lavendelelf

naja das heißt ja schon das es unter bestimmten auflagen erlaubt ist. er kann halt nur sehr einfach verklagt werden.

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Libertinaer  11.03.2016, 16:39
@Lavendelelf

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:



Komisch, im "Jugendschutzgesetz" steht dazu kein einziges Wort!

Aber Du meinst offensichtlich das Strafgesetzbuch, das Du leider a) nicht richtig zitierst, und b) offensichtlich auch wirklich nicht verstehst.

Die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ist bei einer 14 jährigen immer ein kritisches Thema. Das wird dir jeder Anwalt bestätigen.

Da musst Du aber besch...eidene Anwälte kennen! =8->

Diese Fähigkeit wird mit 14 als gegeben angesehen. Punkt. So ist die Rechtsprechung. Seit Jahrzehnten.

Trotzdem kann man, laut Gesetzestext, einer bestimmten Person gegenüber diese Fähigkeit noch nicht haben, während man sie sonst hat.

Wie bitte?

Bezieht sich auf homosexuelle Kontakte (getreu dem Motto: Heterosex ist ja okay, aber Homosex ist da vielleicht noch zu verwirrend), und wurde von homophoben Unionspolitikern erdacht, als aufgrund der Wiedervereinigung die generelle Strafbarkeit vom Sex männlicher Erwachsener mit männlichen Jugendlichen gestrichen werden musste.

Die praktische Bedeutung dieses Absatzes geht deswegen auch gegen null ...

... bzw. der Paragraph wird regelmäßig beim Sex mit U14 angewendet (also parallel zum § 176 StGB), aber eben nicht bei 14- & 15-Jährigen - geschweige denn bei Heterosex.

Quelle u.a. "Handbuch Sexualstrafrecht"

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Libertinaer  11.03.2016, 16:41
@CheGuevara5

Nö, das heißt, dass es prinzipiell erlaubt ist, und man nur sehr schwer darauf verklagt werden kann. ;-)

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Seit ihr in einer Beziehung ? Also falls Interesse an einen kleinen Austausch sag bescheid , mein Partner ist 34 und ich bin 18 sind seit fast 3 Jahren zusammen.... Alles gute :-)


Laut Jugendschutzgesetz verboten:

"Strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen."

Diese Fähigkeit ist immer ein kritisches Thema. Also besser Finger (und so) weg.



mairse  09.03.2016, 22:06

Keine Ahnung wie du hier noch eine falsche Antwort geben kannst wenn du sogar das Gesetz hier postest. Es ist prinzipiell erlaubt sofern sie mit dem Sex einverstanden ist und, so wie du auch geschrieben hast, nicht die fehlende Fähigkeit sexueller Selbstbestimmung ausgenutzt wird.

Das Bundesgerichtshof hat 1996 entschieden dass nur die Tatsache dass eine 14 jährige Person involviert ist NICHT ausreicht um den Beschuldigten zu verurteilen.

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Lavendelelf  09.03.2016, 22:18
@mairse

Der Bundesgerichtshof hat so entschieden. Wie du ganz richtig schreibst war das 1996. Dieses Urteil war mir wohl bekannt.

Lese dir das Jugendschutzgesetz zu diesem Thema durch. Beachte das die hier genannte Person über 21 J. alt ist und setze das dann in einen Kontext mit meinen ausschlaggebenden Zusatz: "Diese Fähigkeit ist immer ein kritisches Thema". (Fähigkeit des zur sexuellen Selbstbestimmung einer 14 J.). Dieses wird dir jeder Anwalt bestätigen.

Nett ist aber dass du dich auf ein Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Jahr 1996(!) beziehst.

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Libertinaer  11.03.2016, 17:26
@Lavendelelf

Dieses Urteil war mir wohl bekannt.

Irgendwas lässt mich daran zweifeln ... ^^

Lese dir das Jugendschutzgesetz zu diesem Thema durch.

Schwierig, da im JuSchG dazu kein einziges Wort steht. ^^

Beachte das die hier genannte Person über 21 J. alt ist und setze das dann in einen Kontext mit meinen ausschlaggebenden Zusatz:

Ich beachte das und stelle fest, dass Du das Gesetz nicht verstanden hast. =:-/

Dieses wird dir jeder Anwalt bestätigen.

Vielleicht wenn der Anwalt "Zeuge Jehovas" oder sonstiger Anhänger einer sexuell gestörten Glaubensrichtung ist. ^^

Nett ist aber dass du dich auf ein Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Jahr 1996(!) beziehst.

D.h., es ist mindestens seit 1996 gültiges Recht. Und da es höchstrichterlich ist, auch nicht mehr änderbar - es sei denn, die Gesetze würden grundlegend geändert (was weder geschah, noch zu erwarten ist), bzw. wenn sie grundlegend geändert würden, wäre da noch das BVerfG, dass das dann beurteilen dürfte.

Aber wie gesagt: Für eine so gravierende Änderung in deinem Sinne bräuchte es wohl die absolute Mehrheit der CSU, ggf. in Koalition mit der AfD. 8->

Eher mutieren Menschen wie Du zu sexualfreundlichen, empathischen Eltern ... ^^

Guckst Du hier: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-95550749 bzw. folgende Kommentare (inkl. der an anderer Stelle hier bereits geposteter Beispiel-Suchbegriffe).

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PatrickLassan  15.01.2020, 09:28
@Lavendelelf
Lese dir das Jugendschutzgesetz zu diesem Thema durch.

Im Jugendschutzgesetz findest du nichts zu diesem Thema. Eventuell sollte man im Strafgesetzbuch nachschlagen.

Übrigens: Der Imperativ von 'lesen' lautet nicht 'lese', sondern 'lies'.

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