Exmatrikulation bis Semesterende oder bestimmtes Datum?

1 Antwort

Das kommt darauf an. Wenn Du Dich erst zum Ende des Semesters exmatrikuliert, bist Du bis dahin noch offiziell Studentin, kannst dementsprechend auch Vorteile wie das kostenlose Ticket etc. weiter problemlos nutzen.

Wenn Du Dich aber schon vorher exmatrikulierst, kannst Du auch Deine Kosten (zum Teil) zurück erstatten lassen. Ich selber hatte mich schon ganz zum Beginn des Semesters wieder exmatrikulieren lassen (aus persönlichen Gründen). Es handelte sich dabei um einen berufsbegleitenden Studiengang. Mir wurden-weil ich mich so früh an das Institut gewendet habe, SÄMTLICHE Kosten (Semesterbeitrag und Semesterticket) erstattet.

Die Frage ist halt, ob Du durch die Einschreibung profitierst und ob eine Erstattung möglich ist. Frag da am besten zuvor mal bei der Hochschule z.B. beim Studierendenbüro oder beim Studiengangzuständigen nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

sasnrw  24.11.2020, 12:27

Ergänzung: Anwesenheitspflicht gilt eigentlich gar nicht. Bei mir gab es bei meinem Erststudium lediglich 2 Pflichtveranstaltungen (Sicherheitsunterweisungen) welche gesetzlich vorgeschrieben waren. Aufgrund der aktuellen Coronasituation und dem daraus resultierenden Onlineunterricht gibt es die wahrscheinlich auch nicht.

Die Kostenerstattung muss man übrigens separat beantragen.

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