Selbstanzeige?

5 Antworten

Hallo Nanny8515,

es steht Dir frei, Dich selbst anzuzeigen und auch Strafantrag gegen Dich selbst zu stellen, wenn das nicht dann von Amtswegen erfolgen würde.

Doch was motiviert Deinen Freund, das Dir zu raten - und dass er nicht mit den Beweismitteln selbst zur Polizei geht? Und warum in einer Freundschaft oder Partnerschaft dann die Strafverfolgung - wo Du das Geld wieder zurückgibst und keines mehr im weiteren Verlauf nimmst?

Letzteres wäre mein Vorschlag - und ebenso, dass Ihr über diese Situation sprecht und versucht, ein Vertrauen, das gelitten haben mag, wieder aufzubauen. Das wäre konstruktiv.

Wenn dann Dein Freund meint, dass Du immer noch bestraft werden solltest, darf er die Anzeige als geschädigte Person auch erstatten. Dann wäre es das aber auch mit der Freundschaft oder Partnerschaft gewesen - und Du würdest Dir ehedem kein Geld mehr einfach nur nehmen, sondern fragen, ob Du Dir mal Geld leihen darfst.

Kommt es zu dem Strafverfahren, kann es auch bei solchen geringen Beträgen zu einer Bestrafung wegen Diebstahls oder Unterschlagung kommen, wobei das Gericht die Strafe eher zur Bewährung aussetzen könnte. Dann kommt es darauf an, wie Du selbst dem Gericht gegenüberstehst und das Thema vertreten magst, z.B. bereust, das Geld auch sofort wieder zurückgegeben hast oder planen kannst, es wieder zurückzugeben.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Natürlich ist es nicht korrekt zu klauen. Das weißt Du selbst, aber als "Freund" würde ich Deinen Erpresser nicht mehr bezeichnen.

Gib ihm die 50 € zurück und entschuldige Dich. Damit sollte der Fall erledigt sein.

So gibt er sich als mieser kleiner Erpresser, der auch nicht besser ist. Was will er überhaupt? Kosten produzieren oder Dich zu Kreuze kriechen lassen?

Dann lass es auf die Anzeige ankommen und wenn es hart auf hart kommt, behauptest Du, Du hättest das Geld mit seinem Einverständnis genommen, weil ihr wegen Deiner knappen Kasse vorher schon drüber gesprochen hättet und zurückgeben wolltest Du es natürlich sowieso.

Ganz nebenbei gesagt, darf er auch keine heimlichen Filmaufnahmen von Dir machen und Erpressung wäre auch ein Straftatbestand.


Nanny8515 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 14:32

Ja das weiß ich selbst ich schäme mich sehr

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Huxxx  14.11.2023, 14:34
@Nanny8515

Klar war das Mist, aber das rechtfertigt nicht diese Erpressung. Mach keine Selbstanzeige. Auf keinen Fall.

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Warum hast Du einem Freund 50€ gestohlen? Gib ihm das Geld zurück. Wenn er von Dir verlangt, eine Selbstanzeige zu stellen, setzt er Dich mit etwas unter Druck? Das wäre Erpressung und ebenso eine Straftat... kommt mal klar


Nanny8515 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 13:55

Ja ich wollte im das Geld geben und er will trotzdem das ich es mache sonst würde er das machen

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Hafnafir  14.11.2023, 13:56
@Nanny8515

Dann soll er Dich anzeigen, dann wird er sehen, wie lächerlich das Ganze ist

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augsburgchris  14.11.2023, 13:57
@Nanny8515

Dann soll er das machen. Bin gespannt wie er reagiert wenn ihm die Polizei den Weg der Privatklage vorschlägt und er die Gerichtskosten vorstrecken darf.

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Nanny8515 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 13:55

Ich war verzweifelt ich weiß das ist unter aller würde

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Das ist Quatsch. Hier liegt ein Diebstahl geringwertiger Sachen vor, dessen Bemessungsgrenze auf 50 Euro festgelegt ist. Bis zu diesem Betrag wird die Straftat nur auf Antrag verfolgt. Diesen Strafantrag kann nur der Geschädigte stellen. Du kannst dich also gar nicht selbst anzeigen bzw. wenn du es tust wird das Verfahren direkt eingestellt. Gib ihm die 50 Euro zurück und lasst es gut sein. Öffentliches Interesse besteht hier nicht, also bitte lasst die Polizei mit so einem Kindergarten in Ruhe.


Nanny8515 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 13:57

OK verstehe ich danke für die Antwort

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Du musst ja keine Selbstanzeige machen, das soll er gefälligst selbst tun.

Rauskommen wird dabei nicht viel. Du würdest bei einer Befragung vermutlich angeben, dass Du nach allen vorherigen Gesprächen und der Beziehung zu Deinem Freund, davon ausgegangen bist, dass Du Dir von ihm 50€ ausborgen kannst, ohne vorher gross zu fragen.
Als kleiner, schäbiger Erpresser steht er auch nicht gerade gut da.
Bei 50€ wird auch keiner grosses Interesse an einer Verfolgung haben.