Selbständig Umzug der Firma?

1 Antwort

Handel mit Waren unterliegt der IHk. Die Beiträge sind abhängig vom Gewinn. Berufsgenossenschaft musst du nur Beiträge zahlen, wenn du Angestellte hast.

Wartungs und Reparaturarbeiten unterliegt der HWk Mitgliedschaft.

Erfolgt der Handel mit Waren innerhalb der Tätigkeit der Reparaturarbeiten ? Dann unterliegt eventuell alles der HWK..

Das ganze unter Hausmeistertätigkeiten zu erfassen, ist schon sehr gewagt. Du solltest dich mal dringend bei der IHK beraten lassen. Du hättest auch vorher schon von der IHK oder HWk Post bekommen müssen. Aber beim Finanzamt ist das angemeldet als was ?