Sekundarstufe zwei Nachteilsausgleich?

3 Antworten

Ja, deine Eltern bzw. du als volljähriger Schüler müsst mit den Hintergrundinformationen einen Antrag bei der Schulleitung stellen - die entscheidet darüber.


Coolboy20 
Beitragsersteller
 24.11.2019, 09:27

Die Sozialpädagogen und die Klassenleitung sagen dass ich kein Anspruch mehr habe im Berufskolleg aber da stimmt was nicht.

Ich weiß nicht wen ich mich wenden soll. Anwalt, Schulleitung, andere Sozialpädagoge oder Schulamt?

Ich brauche was verbindliches

0

Muss man mit der Jugendamt/Schulbehörde/oder was immer für sonderpädagogische Maßnahmen in Deinem Bundesland zuständig ist, geklärt werden.

Ja, ich habe 20 Minuten im ersten und 10 Minuten im 2 Halbjahr länger Zeit.