Schwierigkeiten bei einer juristischen (zivilrechtl.) Hausarbeit?

1 Antwort

Zum Weiterfressermangel kommst du ja erst (und nur) im Deliktsrecht. Davor hast du ja noch ein Reihe vertraglicher Ansprüche zu prüfen. Ich nehme an es ist sowohl nach Ansprüchen gegen den Verkäufer als auch gg den Hersteller gefragt? Wenn du dann etwa vertragliche Ansprüche gg den Verkäufer prüfst und dem Verkäufer zB keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann, die er zu vertreten hätte (etwa wenn er den Mangel nicht erkennen können) wird man sich die Frage stellen, ob man etwaige Pflichtverletzungen/Verschulden des Herstellers dem Verkäufer über § 278 S. 1 Alt. 2 BGB zurechnen kann, sprich ob der Hersteller Erfüllungsgehilfe des Verkäufer ist etc. Man könnte (je nach Sachverhalt) auch überlegen, ob der Vertrag zwischen Hersteller und Verkäufer evtl ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Endabnehmer ist und so weiter und sofort. (Mehr spontane Ideen als "Lösungen")

Denk weniger in Problemen und mehr nach Anspruchszielen und schau dir dann jeden einzigen Prüfungspunkt peinlich genau an, dann kommen die Probleme von allein :)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

DeezzNutzz 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 20:37

Danke erstmal für deine Antwort.

Im Sachverhalt geht es nur um Ansprüche gegen den Hersteller, der nicht Vertragspartner ist.

In meinem Fall kommen eigentlich nur zwei Anspruchsgrundlagen in Betracht: § 1 ProdHaftG und § 823 I BGB (vielleicht noch iVm. der Produzentenhaftung).

NiggoDragneel  25.09.2024, 20:48
@DeezzNutzz

Dann würde ich in jedem Fall zumindest kurz anprüfen, ob der Vertrag zwischen Verkäufer und Hersteller Schutzwirkung für Dritte entfaltet (wird aber denke ich an fehlender Gläubigernähe scheitern, gibts bestimmt Rechtsprechung). Ansonsten fällt mir noch die Drittschadensliquidation ein weil der Käufer einen Schaden hat aber gg den Hersteller keinen Anspruch (mangels Vertrag) und der Verkäufer einen Anspruch hätte aber keinen Schaden. Wird aber wohl auch scheitern (mangels zufälliger Schadensverteilung). Man kann mE (weils ne Hausarbeit ist) aber darüber nachdenken das Ding mal anzuprüfen

Gibt der Sachverhalt was her, das auf eine (konkludente) Abtretung der Ansprüche des Verkäufers gegen den Hersteller an den Käufer schließen lässt?

DeezzNutzz 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 20:55
@NiggoDragneel

Nope. Alles Relevante habe ich eigentlich oben erwähnt. Mein Fall spielt nur im DeliktsR ab. Alles andere ist für mich fernliegend.