Schwierigkeiten bei einer juristischen (zivilrechtl.) Hausarbeit?
Hey,
ich bräuchte ein wenig Hilfe bei einer Hausarbeit. Trotz langer Recherche konnte ich nur ein Problem als Schwerpunkt in der Fallprüfung ausfindig machen. Ich bin ratlos, wo weitere Probleme im Sachverhalt liegen.
Der Sachverhalt knapp dargestellt:
Anspruchsteller erwirbt ein Gerät. Infolge einer Überhitzung entsteht dem Anspruchsteller neben Brandschäden am eigenen Körper ein Sachschaden an einem weiteren Gegenstand. Zudem ist das erworbene Gerät infolge der Überhitzung völlig zerstört. Der Verkäufer sieht sich nicht in der Pflicht und verweist auf Hersteller. Hersteller stellt nach interner Prüfung fest, dass eine Produktionsmaschine fehlerhaft eingestellt und deswegen ein Modul bei der Produktion falsch verlötet worden war, was letztlich die Überhitzung des Moduls verursachte. Der Hersteller produziert das gesamte Gerät. Es kann nicht geklärt werden, wie es zur Fehleinstellung der Maschine gekommen ist.
Anspruchsteller begehrt Erstattung der Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Ersatz für das zerstörte Gerät (durch Überhitzung kaputt gegangen) und einen weiteren beschädigten Gegenstand.
Das einzige Problem, das ich im Sachverhalt sehe, ist der weiterfressende Mangel. Hier besteht ja ein Streit zwischen BGH und Literatur. Ansonsten weiß ich nicht, was noch problematisch ist. Bei meiner Recherche fand ich noch einen Meinungsstreit zur Frage, ob die Grundsätze des weiterfressenden Mangels auch auf die Produkthaftung anwendbar sind. § 1 S. 2 ProduktHaftG schließt dem Wortlaut nach das ja aus. Ich bin mir nur nicht sicher, ob das wirklich relevant ist.
Ich frage nicht, mir die Lösung des Falles zu verraten. Aber vielleicht könnt ihr mich in die richtige Richtung weisen und sagen, worauf ich nochmal einen Blick werfen sollte.
Für Tipps wäre ich euch dankbar.
1 Antwort
Zum Weiterfressermangel kommst du ja erst (und nur) im Deliktsrecht. Davor hast du ja noch ein Reihe vertraglicher Ansprüche zu prüfen. Ich nehme an es ist sowohl nach Ansprüchen gegen den Verkäufer als auch gg den Hersteller gefragt? Wenn du dann etwa vertragliche Ansprüche gg den Verkäufer prüfst und dem Verkäufer zB keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann, die er zu vertreten hätte (etwa wenn er den Mangel nicht erkennen können) wird man sich die Frage stellen, ob man etwaige Pflichtverletzungen/Verschulden des Herstellers dem Verkäufer über § 278 S. 1 Alt. 2 BGB zurechnen kann, sprich ob der Hersteller Erfüllungsgehilfe des Verkäufer ist etc. Man könnte (je nach Sachverhalt) auch überlegen, ob der Vertrag zwischen Hersteller und Verkäufer evtl ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Endabnehmer ist und so weiter und sofort. (Mehr spontane Ideen als "Lösungen")
Denk weniger in Problemen und mehr nach Anspruchszielen und schau dir dann jeden einzigen Prüfungspunkt peinlich genau an, dann kommen die Probleme von allein :)
Dann würde ich in jedem Fall zumindest kurz anprüfen, ob der Vertrag zwischen Verkäufer und Hersteller Schutzwirkung für Dritte entfaltet (wird aber denke ich an fehlender Gläubigernähe scheitern, gibts bestimmt Rechtsprechung). Ansonsten fällt mir noch die Drittschadensliquidation ein weil der Käufer einen Schaden hat aber gg den Hersteller keinen Anspruch (mangels Vertrag) und der Verkäufer einen Anspruch hätte aber keinen Schaden. Wird aber wohl auch scheitern (mangels zufälliger Schadensverteilung). Man kann mE (weils ne Hausarbeit ist) aber darüber nachdenken das Ding mal anzuprüfen
Gibt der Sachverhalt was her, das auf eine (konkludente) Abtretung der Ansprüche des Verkäufers gegen den Hersteller an den Käufer schließen lässt?
Nope. Alles Relevante habe ich eigentlich oben erwähnt. Mein Fall spielt nur im DeliktsR ab. Alles andere ist für mich fernliegend.
Danke erstmal für deine Antwort.
Im Sachverhalt geht es nur um Ansprüche gegen den Hersteller, der nicht Vertragspartner ist.
In meinem Fall kommen eigentlich nur zwei Anspruchsgrundlagen in Betracht: § 1 ProdHaftG und § 823 I BGB (vielleicht noch iVm. der Produzentenhaftung).