Schwerbehinderten Ausweis bei Morbus Crohn?
wenn ich Morbus Crohn habe und mir einen Schwerbehinderten Ausweis beantragen lasse, welche Vorteile hab ich dann?
3 Antworten
Stell einen Antrag auf Neufeststellung einer Schwerbehinderung, hol Dir aber vorher das „Go“ Deines Arztes zu ein…er kann die Chancen besser einschätzen und muss - in Deinem Sinne ein Attest schreiben.
Vielleicht bekommst Du dann einen Bescheid ab GdB 50, also schwerbehindert.
Ich gehe davon aus, dass Du in Arbeit bist…:
- 5 Tage zusätzlichen Zusatzurlauburlaub
- Behindertenfreibetrag (bei z.B. 50 GdB € 1140,-)
- Besonderer Kündigungsschutz
- Gegebenenfalls Vorteile bei einer Einstellung
- Technische und organisatorische Hilfen zum Er/Behalt des Arbeitsplatzes
- Früher in Rente
- Ermäßigte Eintritte
- von einem eventuellen Merkzeichen abhängige Nachteilsausgleiche
- …weitere Hilfen im Einzelfall
Wichtig: Ist der Bescheid nicht zufriedenstellend, immer Widerspruch einlegen!
Und: Bei GdB unter 50 kann beim AA ein Gleichstellungsantrag (gleicher Kündigungsschutz) eingereicht werden!
Ein Schwerbehindertenausweis kann bei Morbus Crohn auf Grundlage des Bescheids ab einem GdB von mindestens 50 ausgestellt werden.
= Steuerfreibetrag bis zu 800 € = werden nicht versteuert
Freibetrag auf Steuern, d.h. 800 € werden von deinem Bruttoeinkommen abgezogen und der Rest versteuert - bei Steuerklasse 1 sind das max. 100 € im Jahr.
Für einen Schwerbehindertenausweis benötigt man einen GdB von über 50. Das ist bei Morbus Crohn doch eher unwahrscheinlich.
Das kannst du erst wissen, wenn du einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hast.
Das ist nicht korrekt. Zunächst wäre ein GdB festzulegen, ohne diesen braucht man gar nicht erst zu beantragen, die Regelungen sind da klar und deutlich.
Aufgrund seiner Fragestellung hat er Morbus Crohn , ergo kann er einen Antrag stellen, beim Versorgungsamt werden dann die entsprechenden Gutachten der Ärzte bewertet, daraus folgt die Anerkennung eines Behindertengrades.
Ich habe nicht angezweifelt, dass der FS Morbus Crohn hat. Bei MC wird aber eher ein GdB von 10 oder 20 vergeben, wenn überhaupt.
“…wäre ein GdB festzulegen, ohne diesen braucht man gar nicht erst zu beantragen…“
Nein…andersrum…auf Grund des Antrags wird eventuell ein GdB durch die Amtsärzte auf Grund der ärztlichen Unterlagen, beschieden.
Bist Du Dir mit dem Freibetrag sicher?