Schweigepflicht Sozialarbeiter?
Hallo!
Ich habe meiner Sozialarbeiterin für betreutes Wohnen im Vertrauen erzählt, dass ich mitunter an schweren Gewaltphantasien bis hin zu Tötungsphantasien leide. Der Ort dieser Phantasien sind immer öffentliche Räume, keine Privaträume. Betreffend meines Umfelds habe ich keine Gewaltphantasien.
Dazu muss ich aber sagen, dass nichts daraufhin deutet, dass ich das wirklich machen werde. Ich bin ein sehr friedfertiger Mensch, der jeder Konfrontation aus dem Weg geht.
Jetzt hat es diese Frau doch tatsächlich fertiggebracht, dass ihrer Chefin weiterzuerzählen. Deswegen habe ich jetzt ein Krisengespräch und muss mit empfindlichen Nachteilen rechnen. Zur Debatte steht, dass mich jetzt kein Sozialarbeiter mehr zu Hause besuchen kommen darf. Aber das ist ja totaler Quatsch, ich hatte im Leben noch NIE eine feindliche Gesinnung einem Sozialarbeiter gegenüber, noch nicht einmal im ganz Kleinen! Ich bin auch nie aggressiv geworden.
Jetzt meine Frage: Hat die Frau ihre Schweigepflicht verletzt? Meines Wissens nach darf die Schweigepflicht nur bei Gefahr im Verzug gebrochen werden.
2 Antworten
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Man ist von seiner Schweigepflicht entbunden, wenn Gefahr für den Patienten selbst oder andere besteht.
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Sozialarbeiter sind keine Psychologen und wissen vermutlich nicht wie sie damit umgehen könnten also erzähl sowas eher einem Therapeuten. Ansonsten wenn Gefahr im Verzug ist, sind sie entbunden. Und das einzuschätzen in DEM Fall ist wohl für eine Sozialarbeiterin schwer.