Schwarzpulver Ersatz?

3 Antworten

In Deutschland sind Privatpersonen zum Erwerb von Schwarzpulver berechtigt, sofern sie über eine entsprechende Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG verfügen. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang mit einer Prüfung gemäß §32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Landläufig werden solche Lehrgänge auch Böllerlehrgang oder Vorderladerlehrgang genannt. Zu diesen Lehrgängen werden nur Personen zugelassen, die gemäß §34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, die, abhängig von den jeweiligen behördlichen Zuständigkeiten, z. B. vom Landratsamt oder vom Gewerbeaufsichtsamt ausgestellt wird. Im privaten Bereich wird nach erfolgreichem Lehrgang (nachgewiesen durch ein amtliches Zeugnis) und bei Vorliegen eines berechtigten Bedürfnisses (Brauchtum bei Böllerschützen und Ausüben des entsprechenden Schießsportes bei Vorderlader-Schützen) eine Erlaubnis nach §27 SprengG zum Umgang mit Böllerpulver / Schwarzpulver im privaten Bereich, die sogenannte "27-er Erlaubnis" ausgestellt, die vom örtlich zuständigen Landratsamt erteilt wird. Die private Herstellung von Schwarzpulver ist nach deutschem Recht verboten.

Quelle

*edit* Ich hab gerade noch einen Laden gefunden, der Schwarzpulver-Ersatz verkauft und in der Produktbeschreibung erklärt, dass der Ersatzstoff auch drunter fällt.

Quelle


Aurelius481 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 15:16

Du hast meine Frage überhaupt nicht verstanden! Ich suche kein Schwarzpulver sondern ein Ersatz, den man ohne Schein kaufen kann!

Frage richtig lesen hilft

SirSilenius  05.10.2024, 15:20
@Aurelius481

Doch, hab sie verstanden, nur aus Versehen den anderen Text vergessen, sorry. ^^ Ist geändert.

Alles was knallt und bummst und stinkt ist in Deutschland geregelt, scheint mir.

Ohne entsprechenden Schein und Erlaubnis nein


Aurelius481 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 15:17

Aber gibt es einen legalen Ersatz, der sowas erzeugt!

DerBayer80  05.10.2024, 15:18
@Aurelius481

Darfst du aber nicht haben, da beides unter das Sprengstoffgesetzt fällt.

Aurelius481 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 15:23
@DerBayer80

Ja aber gibt es was, was nicht darunter fällt! Deswegen "Ersatz"

DerBayer80  05.10.2024, 15:25
@Aurelius481

Nein. Alles was knallt und Druck in einer Waffe erzeugt, fällt da drunter. Theoretisch könntest du damit Projektil abfeuern oder in einer ausreichenden menge davon einen Sprengsatz herstellen

Aurelius481 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 15:26
@DerBayer80

Maaan Deutschland nervt einfach nur noch!

Ich habe einfach kein Bock Geld für den Schein auszugehen. Bevor ich überhaupt den Schein bekomme, muss ich erstmal Geld für eine Bescheinigung ausgeben! Richtiges Blutsauger Land

Schon der Versuch an den Kartuschen herumzubasteln und damit an Treibladungspulver ist strafbar, dafür brauchst du einen passenden Schrib!

https://www.lrasha.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Formulare_A_-_Z/Waffen/Merkblatt_Erlaubnis____27_SprengG_07.22.pdf

Für das abfeuern würdest du eine Schießserlaubnis der Behörde benötigen, siehe §10 WaffG. "Schießen" ist es auch ohne Geschoss!

Lass es, keine gute Idee!

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze