Schwarz gearbeitet, Jobcenter?
Hallo,
undzwar hab ich mich vor paar Wochen als arbeitlos beim Jobcenter gemeldet und die wollten wissen wo ich alles gearbeitet hab das hab ich dene auch gesagt. Aber ich hab mal 1 Monat schwarz gearbeitet als Security das hab ich auch gesagt aber natürlich nicht zu denen das ich da schwarzgearbeitet hab . Nun wollten die dann eine Arbeitsbescheinigung von allen doch von dieser Arbeit hab ich leider nix mehr kein Firmenname und auch keine Handynummer nix. Nun hab ich dann angerufen beim Arbeitsamt und hab gesagt das ich von dem Zeitraum keine Arbeitsbescheinigung geben kann da ich nicht mehr weiß wie die Firma heißt und auch keine Nummer mehr habe. Sie meinte dann vom Jobcenter das ich ein versicherungsverlauf von aok beantragen soll das würde dann passen. Nun was kann passieren können die somit sehen das ich schwarz gearbeitet hab ? Ist das dann ein Beweis schon ? Oder kann da nix passieren? Nicht das ich jetz eine Strafe bekomme ? Kann mir da jemand schnell helfen
3 Antworten
Gehts es wirklich um ALG II oder um ALG I?
Wenn es um ALG II geht, einfach KEINE Bescheinigungen vorheriger Arbeitsverhältnisse einreichen. Nur die Kündigung des letzten Arbeitsplatzes einreichen (die musst du vorzeigen, da sie prüfen dürfen, ob du selbst gekündigt hast oder gekündigt wurdest. Gäbe dann sofort Kürzungen bei selbstverschuldeter Kündigung).
Falls die mehr als die letzte Kündigung haben wollen, frage nach der Rechtsgrundlage. Die gibts bei ALG II nicht. Du musst denen garnichts nachweisen bzgl. vorheriger Anstellungen (weder Sozialversicherung, noch Arbeitszeugnisee oder sonst was). Würdest du nur bzgl einer Stelle mauern, wäre es zu auffällig. Also besser komplett verweigern und in Zukunft NIE wieder die Schwarzarbeit irgendwo erwähnen!!!!
In deinem Fall kein Grund zur Panik, da der Versicherungsverlauf der AOK nur zeigt, dass ein kurzer Zeitraum arbeitsmäßig nicht erfasst ist. Schwarzarbeit ist allerdings eine Straftat, also alles andere als eine gute Idee. Wenn es für dich blöd läuft, verpfeift dich jemand.
Wenn Du tatsächlich "schwarz" gearbeitet hast, kann das im Versicherungsverlauf nicht drinstehen. Du warst ja mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Sozialversicherung gemeldet.
das hab ich auch gesagt aber natürlich nicht zu denen das ich da schwarzgearbeitet hab
Ich verstehe nicht - wem hast Du es gesagt und wem nicht?
Nein nein ich arbeite nicht mehr schwarz