Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Reinigung?

3 Antworten

Grundsätzlich darf man auch als Reinigungskraft in der Schwangerschaft weiter arbeiten es sei denn die Arbeit mit diversen Chemikalien ohne vernünftige Schutzkleidung wäre unerlässlich (aber das wäre sowieso nicht so ganz legal heutzutage)

Eine automatische Freistellung gibts für deine Berufsgruppe also nicht.

Welche Tätigkeiten genau noch möglich sind bzw ob dir dein Chef für die Zeit andere Aufgaben geben kann (zb in Büros die Schreibtische abwischen und den Staubsauger herum schieben), müsste man sich im Detail anschauen.


YXunbekanntXY 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 15:19

Büroarbeiten gibt es bei uns nicht. Nur Treppenhausreinigung

Der Frauenarzt stellt nur ein Beschäftigungsverbot aus wenn du z.B. Risikoschwanger etc bist.

Der Arbeitgeber macht eine Gefährdungsbeurteilung. Je nach Ergebnis arbeitest du entweder normal bis zum Mutterschutz oder wirst versetzt oder bekommst ein betriebliches Beschäftigungsverbot.

Finanziell würdest du bei beiden Arten des Beschäftigungsverbot dein normales Grundgehalt bekommen.

der chef muss die beurteilung machen und dich dann entweder ins bv schicken, oder dir einen arbeitsplatz anbieten, der nicht "gefährlich" für dein kind ist.

der fa kann aber auch ein bv aussprechen.

frag offen nach, ob dein chef dir eine alternative anbieten kann, oder er dich von sich aus ins bv schickt


lynnmary1987  09.09.2024, 15:15

Der Chef kann eine Angestellte nicht ins "Beschäftigungsverbot schicken"

AshleighHoward  09.09.2024, 15:17
@lynnmary1987

doch.

Der Arbeitgeber darf Sie keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen Sie oder Ihr (ungeborenes) Kind einer sogenannten unverantwortbaren Gefährdung ausgesetzt sind oder sein könnten. Um unverantwortbare Gefährdungen auszuschließen, hat Ihr Arbeitgeber zunächst Ihren Arbeitsplatz umzugestalten. Wenn das nicht möglich ist, muss Ihr Arbeitgeber Sie an einen anderen Arbeitsplatz versetzen. Ist eine Versetzung nicht realisierbar, so muss Ihr Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Darüber hinaus kann die zuständige Aufsichtsbehördeauch ein Beschäftigungsverbot aussprechen, damit unverantwortbare Gefährdungen für Sie oder Ihr Kind ausgeschlossen werden können. Ärzte können aufgrund Ihres individuellen Gesundheitszustands ein ärztliches Beschäftigungsverbot aussprechen.

lynnmary1987  09.09.2024, 15:19
@AshleighHoward

Der Chef ist rechtlich nicht dazu befugt zu bestimmen ob sie noch arbeiten darf oder nicht. Dafür sind andere zuständig. Er kann kein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Er kann sie freiwillig freistellen und weiter bezahlen. Aber das ist rechtlich was ganz anderes.