Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Reinigung?
Hallo ich bin in der 6. Schwangerschaftswoche also noch ganz früh. Ich arbeite als Hausmeister und reinige Treppenhäuser und mache Gartenarbeit und im Winter hätte ich Winterdienst.
Vorletzte Woche ist es mir sehr schlecht gegangen, ich hatte starke Krämpfe und Fieber weshalb ich mich Krankschreiben lassen hab. Da es nicht besser geworden ist, habe ich einen Schwangerschaftstest gemacht, da meine Regel auch überfällig war. Der Test war positive und Frauenarzt Termin habe ich erst in fast 2 Wochen.
Letzte Woche sobald ich es wusste und einen Termin vereinbart habe, habe ich meinen Chef informiert. Er meinte ich soll mich bis zum Termin Krankschreiben lassen und dann schauen wir weiter. Jetzt ruft er an und meint wie ich mir des vorstellen würde und ob ich noch arbeiten kommen würde?
Meine Frage ist jetzt, darf ich die Tätigkeiten noch ausführen auf 40Stunden/Woche? Zwecks Rutschgefahr, beugen, Treppen, heben, strecken, dauerhaftes Stehen, keine Toiletten (muss sehr oft auf Toilette 😅).
Im Internet finde ich unterschiedliche Meinungen und eigentlich wollte ich auf Frauenarzt warten aber jetzt hat mich der Anruf vom Chef beunruhigt. Da ich mir wirklich Sorgen mache.
Dann noch ein paar Fragen.
Muss der Chef nicht eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen?
Wie ist des mit dem Beschäftigungsverbot, gibt es da einen finanziellen Unterschied ob der Arbeitgeber oder der Arzt das ausspricht?
Was ist wenn mein Chef sich weigert?
Ich möchte nicht streiten, ich brauche Ruhe aber das alles beschäftigt mich sehr.
Arbeitsplatzwechsel wird denke ich nicht funktionieren da alles mit Garten, Bau oder Treppenhausreinigung und Winterdienst zu tun hat.
Ich bedanke mich im Voraus herzlich für alle Antworten! 💕
3 Antworten
Grundsätzlich darf man auch als Reinigungskraft in der Schwangerschaft weiter arbeiten es sei denn die Arbeit mit diversen Chemikalien ohne vernünftige Schutzkleidung wäre unerlässlich (aber das wäre sowieso nicht so ganz legal heutzutage)
Eine automatische Freistellung gibts für deine Berufsgruppe also nicht.
Welche Tätigkeiten genau noch möglich sind bzw ob dir dein Chef für die Zeit andere Aufgaben geben kann (zb in Büros die Schreibtische abwischen und den Staubsauger herum schieben), müsste man sich im Detail anschauen.
Büroarbeiten gibt es bei uns nicht. Nur Treppenhausreinigung
Der Frauenarzt stellt nur ein Beschäftigungsverbot aus wenn du z.B. Risikoschwanger etc bist.
Der Arbeitgeber macht eine Gefährdungsbeurteilung. Je nach Ergebnis arbeitest du entweder normal bis zum Mutterschutz oder wirst versetzt oder bekommst ein betriebliches Beschäftigungsverbot.
Finanziell würdest du bei beiden Arten des Beschäftigungsverbot dein normales Grundgehalt bekommen.
der chef muss die beurteilung machen und dich dann entweder ins bv schicken, oder dir einen arbeitsplatz anbieten, der nicht "gefährlich" für dein kind ist.
der fa kann aber auch ein bv aussprechen.
frag offen nach, ob dein chef dir eine alternative anbieten kann, oder er dich von sich aus ins bv schickt
doch.
Der Arbeitgeber darf Sie keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen Sie oder Ihr (ungeborenes) Kind einer sogenannten unverantwortbaren Gefährdung ausgesetzt sind oder sein könnten. Um unverantwortbare Gefährdungen auszuschließen, hat Ihr Arbeitgeber zunächst Ihren Arbeitsplatz umzugestalten. Wenn das nicht möglich ist, muss Ihr Arbeitgeber Sie an einen anderen Arbeitsplatz versetzen. Ist eine Versetzung nicht realisierbar, so muss Ihr Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Darüber hinaus kann die zuständige Aufsichtsbehördeauch ein Beschäftigungsverbot aussprechen, damit unverantwortbare Gefährdungen für Sie oder Ihr Kind ausgeschlossen werden können. Ärzte können aufgrund Ihres individuellen Gesundheitszustands ein ärztliches Beschäftigungsverbot aussprechen.
Der Chef ist rechtlich nicht dazu befugt zu bestimmen ob sie noch arbeiten darf oder nicht. Dafür sind andere zuständig. Er kann kein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Er kann sie freiwillig freistellen und weiter bezahlen. Aber das ist rechtlich was ganz anderes.
gehts dir jetzt um das wort chef anstelle von arbeitgeber?
Der Chef kann eine Angestellte nicht ins "Beschäftigungsverbot schicken"