Schwangeren Toilette verweigern im Supermarkt?

1 Antwort

Bei einem ähnlich gelagerten Fall vericherte die Sprecherin des Konzerns, dass die Filial-Mitarbeiter aus Sicht des Unternehmens korrekt reagiert haben. „Im Rahmen unserer internen Vorgaben sowie unter Beachtung der sehr strengen, gesetzlich vorgeschriebenen Hygienevorschriften, die wir jederzeit für unsere Kunden einhalten, ist es nicht erlaubt, dass Kunden die Personalräume betreten und die Personaltoiletten benutzen.“

Kann ich das anzeigen wegen unterlassener Hilfestellung
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html

Eine gemeine Gefahr ist eine konkrete Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen oder zahlreichen Sachen von mindestens insgesamt hohem Wert. Dabei wird oftmals auch ein Unglücksfall gegeben sein. Unter einer gemeinen Not ist die Allgemeinheit betreffende Notlage gemeint.

Das ist hier wohl nicht gegeben - schwanger oder nicht.

Alles Gurte für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Glitzerimkoof 
Beitragsersteller
 12.10.2020, 21:51

Vielen Dank für die schnelle Antwort. .

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