schwanger? teilbeschäftigungsverbot?

3 Antworten

Ein BV durch den Frauenarzt (individuelles Beschäftigungsverbot) bezieht sich auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter (MuSchG § 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot „soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“) und wird ganz oder teilweise per Attest ausgesprochen - z.B. bei einer Risikoschwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaft, Frühgeburtsbestrebungen oder Zervixinsuffizienz.

Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten.

Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich, darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).

Weise deinen Arbeitgeber freundlich auf den „Leitfaden zum Mutterschutz“ https://www.bmfsfj.de/resource/blob/121856/45191141061faf4a836181bbf42cb830/leitfaden-zum-mutterschutz-informationen-fuer-arbeitgeberinnen-und-arbeitgeber-data.pdf hin, er möge bitte mal unter 2.2.5. bei ärztliches Beschäftigungsverbot schauen.

Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648

Wenn der AG gegen die mutterschutzrechtlichen Vorschriften verstößt, dann begeht er dabei mindestens eine Ordnungswidrigkeit, möglicherweise aber sogar eine Straftat. Das Gewerbeaufsichtsamt verhängt zum Teil drastische Bußgelder, die 2.500 bis zu 15.000 € betragen können.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Dein Arbeitgeber MUSS das so akzeptieren.

Wenn es für ihn nicht möglich ist das organisatorisch oder praktisch umzusetzen dann muss er dich ins betriebliche BV schicken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

Sprich nochmal mit deinem Chef. Falls dein Unternehmen einen Betriebsrat oder Personalrat hat, wende dich an diesen. Sie können dir Unterstützung bieten und helfen, deine Rechte durchzusetzen. Sonst wende dich an deine Krankenkasse oder einen Anwalt.