Schwanger mitten im Abi - Wie lange danach Schulverbot?

7 Antworten

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Wenn Du jemanden für Dein Kind hast, der sich darum kümmern kann, während Du in der Schule bist , kannst Du sofort wieder in die Schule gehen. Ein Schulverbot gibt es nicht. Im übrigen solltest Du das alles mit dem Lehrer Deines Vertrauens oder dem Direktor der Schule besprechen.


amber78  10.05.2010, 09:33

Das ist so nicht richtig: neben der Tatsache, dass eine Mutter nach einer Entbindung erst einmal Ruhe braucht, ist ein Beschäftigungsverbot in den ersten 8 Wochen nach der Entbindung laut MuSchu gegeben. Das erstreckt sich auch auf die Schule, da der Schulbesuch die Beschäftigung für Schüler ist.

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Im MuSchu § 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung Absatz 1 steht eindeutig geregelt, dass eine Mutter nach ihrer Entbindung nicht beschäftigt werden darf.

In der Auslegung könnte das auch auf die Schule ausgeweitet werden und jeder würde das auch so tun. Denn Schule ist die Beschäftigung für einen Schüler.

Alles Gute!

Du kannst sofort wieder in die Schule wenn du das möchtest, einige fangen ja auch sofort wieder an zu arbeiten. Wenn du alles unter einen Hut bekommst mit stillen etc. könntest du theoretisch sofort wieder zur Schule...ich würde es aber nicht machen, mindestens 3-6 Monate zu Hause bleiben!!!


Shahbanu  08.05.2010, 10:33

mutterschutz sagt dir nix, was?

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Dani05101987  08.05.2010, 10:43
@Shahbanu

Doch...das kenne ich, das musst du aber nicht in Anspruch nehmen wenn du nicht möchtest!!!Das kann jeder für sich entscheiden...

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Diese Beschäftigungsverbot, sprich Mutterschutz ist für Frauen gedacht, die Angestellt sind. Wenn man dazu bereit ist, kann man selbstverständlich weiter Arbeiten bzw zur Schule gehen. Hab bei beiden Kindern auch länger gearbeitet und bei dem ersten war ich noch in der Ausbildung. Alles Gute!

6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt besteht für dich mutterschutz (du bist im mutterschaftsurlaub). das heißt im berufsleben: du darfst nicht arbeiten. bei den 6 wochen vor der geburt kann man arbeiten, wenn man es selber möchte. bei den 8 wochen nach der geburt besteht ein absolutes beschäftigungsverbot (man DARF nicht arbeiten, selbst wenn man will). ich denke mal, mit der schule ist das ähnlich.


MrSmackdown 
Beitragsersteller
 08.05.2010, 10:36

Ja ähnlich, ähnlich, aber im gesamten Internet findet man nichts genaues über die Schulsituation. Das ist es eben. :/

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