Schwanger mit 15 was soll ich tun?

6 Antworten

Hallo,

magst du noch ein bißchen mehr dazu schreiben?? Hast du jemanden mit dem du über deine Sorgen reden kannst?

Du bist schwanger mit 15 und du hast Corona, puh…. Dass du dann gerade nicht weißt, was als erstes zu tun ist, das ist verständlich. 

Ist es denn schon sicher, dass du schwanger bist, hast du einen Urin-Test gemacht?

Oder geht das gerade nicht, weil du wegen Corona in Quarantäne bist?

Google doch mal nach Online-Schwangerschaftstest. Das sind ein paar Fragen und wenn du den Test ausfüllst, bekommst du eine fachlich gute Einschätzung, was bei dir los ist und vor allem auch gute Infos. 

Das hilft dir vielleicht für einen ersten Schritt.

Und schreib gerne auch wieder hier, wie es dir geht und was dir am meisten Sorge macht, ja?!

Du musst nicht alleine damit zurecht kommen.

Glg

Marit

Du musst es deinen Eltern sagen, da führt leider kein Weg dran vorbei. Ihr könnt dann gemeinsam entscheiden, was zu tun ist. Wichtig: Niemand kann entscheiden, was mit dem Baby passiert! Letztendlich liegt die Entscheidung bei dir. Du solltest auch zum Frauenarzt gehen. Du kannst entweder abtreiben oder das Baby behalten.

glaube , das wird nicht einfach es zusagen, aber machbar ,

dein freund weiß bescheid ( hoffe ich ) , du bist außerdem unter 16 j. ; deine eltern sollten es wissen und dann solltet ihr alle möglichkeiten an denken und bestmöglichst für dich entscheiden


LucaBrue2001  07.06.2020, 16:12
du bist außerdem unter 16 j

Warum erwähnst du das? Ob sie nun 15 oder 16 ist ist vollkommen egal

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defender90  07.06.2020, 16:13
@LucaBrue2001

ich hatte gedacht , dass es erwachsenen nicht erlaubt ist mit minderjährigen ( u 16 ) sex zu haben , kann mich aber auch täuschen

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Freiwild666  07.06.2020, 16:28
@LucaBrue2001

Paragraf 182 Stgb

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Freiwild666  07.06.2020, 16:29
@Freiwild666

Hängt von den Eltern und deren Anwalt ab. Der Partner war über 30 und hätte es besser wissen müssen....

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LucaBrue2001  07.06.2020, 16:29
@Freiwild666
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt,

Lesen muss gelernt sein. Solange die unter 16 jährige Person nicht ausgenutzt wird ist alles rechtlich in ordnung.

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Freiwild666  07.06.2020, 16:34
@LucaBrue2001

Das entscheidest weder du noch ich. Da der Partner über 30 ist, sollte man eine gewisse Vernunft vermuten. Sie ist 15, ist so gesehen sich noch nicht wirklich über gewisse Konsequenzen ihres Handelns bewusst. Ich habe einen ähnlichen Fall erlebt im weiteren Bekanntenkreis und da wurde so argumentiert. Wie es hier werden würde, weiss ich nicht, aber könnte sein, dass so ähnlich argumentiert wird. Hängt, denke ich vom Richter ab. 🤷‍♂️🤷‍♂️🤷‍♂️

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LucaBrue2001  07.06.2020, 16:34
@Freiwild666

Ja, aber das Gesetz sagt wenn es einvernehmlich ist udn sie nicht gerade geistig behindert ist ist es legal.

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Freiwild666  07.06.2020, 16:37
@LucaBrue2001

Wie gesagt, ich kann nur aus dem fall berichten, den ich miterlebt habe. Man appeliert da denke ich schon an die Vernunft des Erwachsenen.

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TabrisTheMAP  07.06.2020, 16:39
@Freiwild666
Paragraf 182 Stgb

Dazu muss erstens ein Fehlen vorliegen, was bei Jugendlichen im 21. Jahrhundert so gut wie nicht mehr der Fall ist, und zweitens muss man das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung auch ausnutzen in festen Beziehungen ist dass nicht der Fall. Und in § 182 Abs. 4 steht das Abs. 3 nur auf Antrag geprüft wird, daher ist einvernehmlicher Sex zwischen 14 bis 16-Jährigen und über 21-Jährigen allein kein Grund eine diese Beziehung nach Abs. 3 zu prüfen.

Hängt von den Eltern und deren Anwalt ab.

Was die Eltern davon halten ist nicht relevant und wenn sie den Sex wollte gibt es keinen Richter der den 39-Jährigen dafür verurteilt.

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Freiwild666  07.06.2020, 16:44
@TabrisTheMAP

Nun ja wie auch immer. Es ist für mich jetzt schon etwas komisch, dass ein fast 40jähriger sich eine 15jährige zur Freundin nimmt.....normal ist das nicht. Gesetz hin oder her.

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Da wirst Du Deine Eltern schnellstens einweihen müssen.

Den potentiellen Kindsvater schon einmal darauf einstimmen, dass Vaterfreuden auf ihn zukommen und dass er nun, neben dem Kindesunterhalt, die nächsten Jahre auch für Deinen Unterhalt zu sorgen hat. Also rabotti, rabotti.

Und für Dich dürften sich vermutlich die Türen einer Mutter-Kind-Einrichtung öffnen.


Vhagarbbygal  07.06.2020, 16:09

Oder sie kann es einfach abtreiben

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Freiwild666  07.06.2020, 16:18
@Vhagarbbygal

Das ist fragwürdig. Finde ich. Wer Sex hat muss mit Schwangerschaft rechnen wenn nicht verhütet wird. Das Kind kann nichts dafür.

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Vhagarbbygal  07.06.2020, 16:19
@Freiwild666

Verhütung ist auch nicht 100%tig safe. Es ist nicht mal ein richtiges Kind zu dem Zeitpunkt.

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Mit 15 würde ich es abtreiben ... für mich wäre das zu Jung ... man hat selbst noch nicht gelebt.

Kannst des natürlich auch behalten aber dann ist dein leben oder deine Jugend zu ende.