Schwanger aber ab morgen eine neue Arbeitsstelle!

15 Antworten

Sags bloß nicht vor Ende der Probezeit, sonst kannst Du drauf wetten, dass der Dich nicht behält. Ich hab meine Schwangerschaften immer erst Ende des vierten Monats in der Arbeit bekanntgegeben und behauptet, es erst seit kurzem sicher zu wissen. Das Gegenteil kann Dir keiner beweisen. Und Vertrag ist Vertrag! Als junge Mutter tust Du Dich auf dem Arbeitsmarkt doppelt schwer, wieder eine Festanstellung zu bekommen, also versuch unbedingt die Meldung hinauszuzögern. Du bist zwar verpflichtet auch zu Deinem eigenen Schutz eine Schwangerschaft bekannt zu geben, wenn Du davon weißt. Aber wer will Dir nachweisen, wann Du es wußtest?


Footzies  06.05.2014, 20:32

Sobald der AG von Schwangerschaft weiß, darf er Dich nicht mehr entlassen, Probezeit hin oder her. Da muss er sich schon einen ordentlichen Grund einfallen lassen!

0

Hallo, mir ging es genauso wie dir.. Ich war allerdings schon in der 7. Woche, als ich eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte (Vollzeit, gleich unbefristet), also das beste was mir passieren konnte. Ich habe es auch erst meinem Chef erzählt als ich in der 14. Woche war. Er war zwar nicht begeistert aber du musst ihm ja nicht sagen wie lange du es schon weist und wenn du jetzt eh erst in der 2. Woche bist, würde ich noch gar nichts sagen, die meisten kriegen ja erst so in der 6. - 8. Woche mit das sie schwanger sind.

Und das er dich in der Probezeit kündigen kann stimmt nicht. Sobald du schwanger bist genießt du besonderen Kündigungsschutz auch während der Probezeit. Selbst wenn er dich jetzt kündigen würde ohne das er weiß das du schwanger bist, hättest du 2 Wochen rückwirkend Kündigungsschutz.

Also mach dir keinen Kopf..alles halb so wild..;)

Schütz Dich mal lieber selbst! In den nächsten 3 Monaten ist die Gefahr einer Fehlgeburt noch ziemlich groß. Sag niemanden außer Deinem Freund Bescheid und freu Dich nicht zu früh. In der Arbeit würde ich erst Anfang des 4 Monates Bescheid sagen

Stelle antreten. Wußtes Du bei er Einstellung, daß Du schwanger wirst? bestimmt nicht. Du hast also nichts verschwiegen. Es sind übrigens die Fragen ob schwanger oder nicht nicht zulässig! Achte darauf, dass in Deiner Probezeit nicht daneben geht.

du MUSST es nicht sagen.

wenn du allerdings den besonderen schutz als schwangere in anspruch nehmen willst, ist es besser es dem ag zu sagen.

du darfst z. b. bestimmte arbeiten nicht mehr ausführen oder keine nachtschichten mehr machen etc.