Schulpflicht wenn man weiß, dass man wiederholt?

5 Antworten

Du bist noch in dem Jahr schulpflichtig, in dem Du 18 geworden bist.

Noch schwerwiegender ist aber die Tatsache, dass Dich die Schule nicht wiederholen lassen muss. Besonders wenn sie sieht, dass Du jetzt nicht Deine Kraft investierst, kann sie Dich auch ablehnen. Das würde ich an Deiner Stelle nicht riskieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Schulpflicht ist Ländersache und somit in jedem Bundesland gesondert geregelt; in Berlin z.B. endet die Schulpflicht nach 10 Jahren, in Bayern dagegen nach 9 Jahren Vollzeitunterricht und bis zu 3 Jahren Berufsschulpflicht;

Hast Du einen mittleren Schulabschluss erreicht, entfällt die Schulpflicht; wenn du einfach zuhaus bleibst, wird Dich die Schule eines Tages von der Schule verweisen; da Du die Schulpflicht erfüllt hast, nimmt sie dich nicht mehr auf wegen Überschreitung der Altersgrenze für das Gymnasium;

Nein, das kannst du nicht. Wenn du fehlst, musst du ab einer bestimmten Anzahl von Tagen ein Attest vorliegen. Fehlst du weiter und überhaupt keine Entschuldigung liegt vor, dann ruft die Schule mal bei dir an und fragt dich, was dein Grund ist. Wenn dein Grund aber nur „schwänzen“ ist, dann kannst du damit rechnen, dass die Schule dich abmeldet/rausschmeißt.


Bergfex49  05.11.2019, 20:20

genau, sie werden ihn abmelden und mit einer Wiederholung geht nichts mehr

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Ab deinem 18ten Lebensjahr bist du nicht mehr schulpflichtig.

Du kannst dementsprechend ein Jahr Pause machen und es nächstes Jahr wiederholen


Bergfex49  05.11.2019, 20:14

Hallo, da bin ich mir nicht sicher; wenn er seine Schulpflicht erfüllt hat und jetzt nicht mehr die Klasse besuchen will, muss er sich von der Schule abmelden; die Schule nimmt ihn dann nicht mehr nach dem Sabbatjahr;

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Die schule kann dich auch rauswerfen was sie tun wird wen du einfach erstmal nicht zur schule gehst.