Schulpflicht mit 18,was kann ich tun?

3 Antworten

In Niedersachsen gilt eine insgesamt 12 jährige Schulpflicht. Die Schulpflicht wird in Niedersachsen nicht mit der Volljährigkeit erfüllt, wie es in manchen anderen Bundesländern der Fall ist.
Du musst also tatsächlich 12 Jahre eine Schule besuchen, wobei das Überspringen eines Schuljahres auch mitgezählt wird.

Bist Du nun 11 Jahre zur Schule gegangen und gerade im 12. Jahr, musst Du rein rechtlich das Jahr noch beenden.

Natürlich gibt es da aber ein paar Freiheiten. Wenn Du einen Ausbildungsplatz sicher hast und damit den Rest Deiner Schulpflicht erfüllen kannst, dürfte rein theoretisch nichts dagegen sprechen jetzt die Schule abzubrechen.

Da Du die Auskunft vom Arbeitsamt bekommen hast, solltest Du Dich bei Problemen/Fragen auf deren Aussage berufen.
Wenn Du auf der ganz sicheren Seite sein willst, holst Du Dir die Aussage schriftlich.

Hast Du Deine Lehrerin denn nicht gefragt, wie sie darauf käme, dass es das Abbrechen nicht geht?


bwagner98 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 13:20

Nein, ich war so verwirrt das ich hat nicht dazu kam 

0

Mit 18 Jahren und 10 Jahren absolvierte schule bist du nicht mehr verpflichtet zur Schule zu gehen.

Lg Aron


apophis  22.03.2017, 13:30

Bitte beachte das Bundesland, der Fragesteller hat extra erwähnt, dass er in Niedersachsen wohnt.
Die Schulpflicht unterscheidet sich nämlich je nach Bundesland etwas.

Während in anderen Bundesländern (bspw. Baden-Württemberg) die Schulpflicht in dem Schuljahr des 18. Geburtstages endet, worauf Du Dich ja zu beziehen scheinst, gibt es in Niedersachsen keine solche Regelung.

In Niedersachsen gilt eine 9 jährige allgemeine Schulpflicht, die man an den allgemeinbildenden Schulen (Haupt, Realschule, Gymnasium) erfüllen muss.
Nach der allgemeinen Schulpflicht gibt es dann eine dreijährige Berufsschulpflicht, die an allgemeinbildenden Schulen (z.B. über das Abitur) oder aber an berufsbildenden Schulen, über eine Ausbildung oder Berufsvorbereitende Jahre, (also alles was eine Berufsschule so anbietet) erfüllt werden.

0
bwagner98 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 13:15

Wie kann ich das genau nachweisen und ihr verklickern dass ich recht habe?

0

Hast du sie gefragt warum sie der Ansicht sei das ginge nicht? ^^ Mit 18 kann man dich nicht auf der Schule festhalten


shaydoor  22.03.2017, 13:09

Hä? Ich habe 10 Jahre Schule gehabt (Realschule) und danach hätte ich direkt arbeiten können ohne Ausbildung und co

0
bwagner98 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 13:12
@shaydoor

Ja ich war auch 11 Jahre in der Schule weil ich ein Mal die 10 klasse wiederholt habe und hab jetzt die Mittlere Reife. Jetzt mache ich mein Fachabitur

0
apophis  22.03.2017, 13:21
@shaydoor

Die Regelungen der Schulpflicht variieren je nach Bundesland. In einigen Bundesländern ist die Schulpflicht mit der Volljährigkeit automatisch erfüllt.

0
bwagner98 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 13:09

Sie hat gesagt dass sie bei der Schulleitung nachgefragt hat und dass ihr dort gesagt worden ist, dass so ohne weiteres nicht gehen soll. Ich kann das aber nicht nachvollziehen da mir beim Arbeitsamt was ganz anderes gesagt wurde und ich jetzt eben 11 anhalb Jahre zur Schule gegangen bin. Sie hat gesagt es kann zu einer Geldstrafe kommen wenn ich jetzt nicht weiter zur schule gehe :D  ich glaube wohl kaum dass sie mich für die letzten 6 Wochen anzeigen will.. Wobei ich nur 2 Tage in der Schule bin 

0
apophis  22.03.2017, 13:20
@bwagner98

Es geht nicht darum, dass sie Dich anzeigen will. Sie sind dazu verpflichtet verstöße gegen die Schulpflicht der Schulbehörde zu melden. Und die verhängt dann eben Bußgelder oder andere Strafen.

0
apophis  22.03.2017, 13:06

In Niedersachsen (und einigen anderen Bundesländern) kann man das sehrwohl. Hie endet die Schulpflicht nicht mit der Volljährigkeit, sondern erst nach 12 Jahren Schule.

0